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Erfolgreicher Einspruch

Hakenkreuz-Schmierereien: Geringere Geldstrafe für Ex-AfD-Stadtrat in Baden-Baden

Die Hakenkreuz-Schmierereien eines ehemaligen Baden-Badener AfD-Stadtrats hatten bundesweit Schlagzeilen ausgelöst. Mit einem Einspruch gegen einen Strafbefehl hat der Beschuldigte vor Gericht einen Erfolg erzielt.

Zu sehen ist eine Mauer mit der Aufschrift Amtsgericht Landgericht
Baden-Baden.
Das Amtsgericht hat die Höhe des Tagessatzes in einem Strafverfahren gegen einen ehemaligen Baden-Badener AfD-Stadtrat gesenkt. Foto: Bernd Kamleitner

Im Fall von Hakenkreuzschmierereien an Autos mit ukrainischen Kennzeichen in Baden-Baden kommt es gegen einen ehemaligen AfD-Stadtrat nach dessen Einspruch nicht zu einem Hauptverfahren.

Der frühere Kommunalpolitiker hatte gegen einen gegen ihn verhängten Strafbefehl Einspruch hinsichtlich der Höhe der Tagessätze eingelegt. Damit hatte er nun Erfolg. Er muss eine geringere Strafe zahlen. Das teilt das Amtsgericht Baden-Baden mit.

Dem ehemaligen Kommunalpolitiker, Gründungsmitglied und Schatzmeister des AfD-Kreisverbands Rastatt/Baden-Baden, wurde die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Beleidigung vorgeworfen. Der Ex-AfD-Stadtrat hatte als Folge der Affäre um Hakenkreuz-Schmierereien auch seinen Austritt aus der Alternative für Deutschland erklärt.

Mann malte in Baden-Baden Hakenkreuze auf Autos mit ukrainischen Kennzeichen

Ihm wurde vorgeworfen, in einer öffentlichen Garage in der Bäderstadt an zwei Autos mit ukrainischen Kraftfahrzeug-Kennzeichen Hakenkreuze aufgemalt und großformatig „Fuck UA“ auf die Autos geschrieben zu haben.

Einer der Geschädigten stellte wegen der damit bezweckten Beleidigung Strafantrag. Deshalb wurde der Strafbefehl wegen zweier Vergehen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, erlassen.

Der Fall hatte bundesweite Schlagzeilen ausgelöst. Videoaufnahmen von Überwachungskameras hatten dazu beigetragen, den mutmaßlichen Täter zu ermitteln.

Tagessatz ist vom Einkommen des Ex-AfD-Stadtrats abhängig

Das Amtsgericht Baden-Baden hatte gegen den Mann am 10. August einen Strafbefehl mit einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen erlassen. Konkrete Angaben zum Tagessatz hatte das Gericht nicht gemacht. Der Tagessatz ist vom Einkommen des Täters abhängig.

Nach Angaben des Gerichts war der Einspruch des ehemaligen AfD-Stadtrats auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes beschränkt. Das hatte bereits eine Konsequenz für den Beschuldigten. Damit wurde der Strafbefehl gegen ihn hinsichtlich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe und der Anzahl der Tagessätze schon einmal rechtskräftig.

Gericht entschied ohne mündliches Verfahren

Über die Höhe des tatsächlichen Tagessatzes entschied das Gericht jetzt ohne mündliches Verfahren, heißt es in der Mitteilung des Amtsgerichts Baden-Baden. Der Angeklagte, sein Verteidiger und die Staatsanwaltschaft hätten einer Entscheidung im Beschlusswege zugestimmt.

Die ist inzwischen gefallen. Mit Beschluss vom 25. Oktober wurde die Höhe des Tagessatzes vom Gericht herabgesetzt und an die Einkommensverhältnisse des Mannes angepasst. Das teilt das Gericht jetzt mit.

Ob die Angelegenheit damit zu den Akten gelegt werden ist, ist noch offen. Gegen die Herabsetzung des Tagessatzes kann der Betroffene binnen einer Woche ab der Bekanntmachung sofortige Beschwerde einlegen.

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