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Grüne wollen Klärung

Brandau-Sommerfest in Baden-Baden: Wurden Richtlinien zum Korruptionsschutz verletzt?

Das Sommerfest des Baden-Badener Gastronomen und Hoteliers Mike Brandau hat die Grünen auf den Plan gerufen. Sie fordern, zu prüfen, ob Gemeinderäte und der OB gegen Richtlinien zum Korruptionsschutz verstoßen haben.

Oberbürgermeister Dietmar Späth steht im Ratssaal im Rathaus Baden-Baden vor dem Gemeinderat am Mikrofon.
Oberbürgermeister Dietmar Späth (parteilos) war mit einigen Gemeinderäten Gast des Sommerfestes der Familie Brandau. Die Grünen wollen nun prüfen lassen, ob ein Verstoß gegen Korruptionsrichtlinien vorliegt. Foto: Bernd Kamleitner

Das Sommerfest der Gastronomenfamilie Brandau in Baden-Baden wird zu einer kommunalpolitischen Angelegenheit. Die Fraktion der Grünen im Gemeinderat der Bäderstadt hat in der Sache das städtische Rechnungsprüfungsamt eingeschaltet.

Die Abteilung der Stadtverwaltung soll prüfen, ob Oberbürgermeister Dietmar Späth (parteilos) sowie einige Städträtinnen und Stadträte, die Gast von Mike Brandau waren, mit der Teilnahme am Sommerfest in der Fußgängerzone gegen Richtlinien zum Korruptionsschutz verstoßen haben.

Gastgeber Brandau war ein Sponsor des Wahlkampfs von Dietmar Späth

Der Oberbürgermeister hatte in der Vergangenheit gegenüber dieser Redaktion bestätigt, dass Brandau einer der Sponsoren seines Oberbürgermeister-Wahlkampfs war. Späth war auch einer der rund 800 Teilnehmer, die der örtliche Unternehmer zu seinem Sommerfest rund um den Jesuitenplatz und seinen Restaurants Löwenbräu und Laterne am Freitag, 21. Juli eingeladen hatte.

Im Gemeinderat hatte der Rathauschef am Montag danach nach kritischen Anfragen eine rechtliche Aufarbeitung des Sommerfests angekündigt. Im Raum steht die Frage, ob für die Veranstaltung ein Antrag auf Nutzung öffentlicher Flächen erforderlich gewesen ist. Ein solcher Antrag war nach Angaben des zuständigen Bürgermeisters Roland Kaiser (Grüne) nicht gestellt worden.

Die Grünen sehen den Besuch des Fests durch Kommunalpolitiker „sehr kritisch“, heißt es in der Anfrage der Fraktionsvorsitzenden Sabine Iding-Dihlmann und Fabrice Gireaud zu Compliance-Richtlinien. Dabei spiele auch eine Rolle, dass Brandau Mitglied im Vorstand des Vereins „Für Baden-Baden“ sei.

Der habe es sich zur Aufgabe gemacht, den Bau eines Zentralklinikums für den Stadtkreis Baden-Baden und den Landkreis Rastatt am Münchfeldsee in Rastatt zu verhindern. Was Mitglieder des Gemeinderats betreffe, sehe es die Rechtssprechung „sehr kritisch, wenn Einladungen das übliche Maß übersteigen“.

Brandau hält an seiner Aussage fest

Mike Brandau hält unterdessen an seiner Aussage fest, dass für das Sommerfest keine Absperrung des Festbereichs bestanden habe. Auch Taxen und Apothekenfahrzeuge hätten den Bereich passieren können.

Passanten hatten dagegen gegenüber dieser Redaktion darauf verwiesen, dass ihnen der Durchgang am Jesuitenplatz von Security-Personal am Abend des 21. Juli verwehrt worden sei. Was die möglicherweise gebührenpflichtige Nutzung öffentlicher Flächen angeht, ist Brandau guter Dinge, dafür nicht belangt werden zu können.

Gäste seien dort allenfalls gestanden. Das sei nicht genehmigungspflichtig. Die Flächen weiterer benachbarter Restaurants habe er an dem Abend für seine Gäste angemietet.

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