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Schornstein-Kontrolle ist Pflicht

Kunden in Baden-Baden lassen trotz Corona-Lockdown wieder Schornsteinfeger ins Haus

Zu Beginn der Pandemie hatten Schornsteinfeger das Problem, dass Kunden sie aus Angst vor Ansteckung nicht ins Haus ließen – obwohl die Überprüfung der Feuerungsanlagen Pflicht ist. Mittlerweile hat sich die Lage entspannt.

Solange mit Feuerungsanlagen geheizt wird, bleibt der Besuch des Schornsteinfegers Pflicht.
Solange mit Feuerungsanlagen geheizt wird, bleibt der Besuch des Schornsteinfegers Pflicht. Foto: GettyImages/Philartphace

Obwohl trotz Lockdown die Infektionszahlen nicht wie erhofft gesunken sind, Corona-Mutanten grassieren und es mit dem Impfen nicht wirklich schnell vorangeht, hat sich bei den Schornsteinfegernn die Lage deutlich entspannt.

Ganz anders war das noch im ersten Lockdown vor bald einem Jahr. Denn damals, zu Beginn der Corona-Pandemie, hatten sie mitunter das Problem, dass verunsicherte Kunden sie aus Angst vor Ansteckung nicht ins Haus ließen und darauf bestanden, den Prüftermin zu verschieben.

„Dieses Problem existiert inzwischen kaum mehr. Die meisten Kunden sind kooperativ“, berichten die Baden-Badener Kaminkehrer unisono.

Sie wissen, dass bei den Arbeiten strenge Hygieneregeln gelten und wir den Infektionsschutz gut umsetzen.
Oliver Seifert, Schornsteinfegermeister

„Zu Beginn der Pandemie gab es schon Fälle, wo Kunden den Zutritt verwehrten. Auch war es gang und gäbe, dass Termine verschoben wurden. Aber mittlerweile hat sich alles eingespielt. Die Leute haben gelernt, mit der Situation umzugehen. Sie wissen, dass bei den Arbeiten strenge Hygieneregeln gelten und wir den Infektionsschutz gut umsetzen“, berichtet der Baden-Badener Schornsteinfegermeister Oliver Seifert, der in der Hochzeit der Pandemie kaum Schwierigkeiten hatte, wie er sagt.

„Ich kenne meine Kunden schon lange. Sie vertrauen mir und haben sich immer kooperativ gezeigt. Wir hatten keinen Kunden, der auf stur geschaltet und uns den Zutritt verweigert hat.“

Die Leute sind deutlich entspannter.
Oliver Dietsche, Bezirksschornsteinfegermeister

Auch Bezirksschornsteinfegermeister Oliver Dietsche, betont: „Die Leute sind deutlich entspannter als beim ersten Lockdown. Sie haben mit der Situation zu leben gelernt. Außerdem wissen sie, dass wir sämtliche Hygieneregeln einhalten und sie uns vertrauen können. Ich habe keine Probleme mehr.“

Schornsteinfeger treffen notwendige Schutzvorkehrungen

Im Frühjahr 2020 habe er freilich schon erlebt, dass Kunden Termine lieber verschieben wollten und den Zutritt nicht gestatteten, „aber immer freundlich und nie so, dass eine Zwangskehrung notwendig wurde und das Bauordnungsamt, die Feuerwehr, die Polizei und eventuell auch der Schlüsseldienst vor der Tür standen“.

Der unter anderem fürs Rebland zuständige Bezirksschornsteinfegermeister Stefan Gruber erklärt im Einklang mit seinen Kollegen, dass es die genannten Probleme eigentlich nur in den ersten Pandemie-Wochen im März 2020 gab. „Aber ich hatte zum Glück nur sehr wenige Schwierigkeiten und auch keinen krassen Fall. Danach hat sich dann alles eingespielt. Die Kunden wissen, dass sie mir vertrauen können und ich alle nötigen Schutzvorkehrungen treffe.“

Momentan gebe es nur ab und zu noch Verängstigte, „die sich dann aber gleich in andere Zimmer im Haus zurückziehen“. Einen positiven Effekt habe die Corona-Krise trotz allem: „Da viele Menschen im Homeoffice arbeiten, treffen wir sie auch zu Hause an. Die Rückstände sind dadurch deutlich zurückgegangen“, so Gruber.

Brandschutz und Betriebssicherheit der Anlagen haben Priorität

Alle drei Befragten betonen im Gespräch mit dieser Redaktion, dass die Kunden – Mieter wie Eigentümer – dazu verpflichtet seien, den Schornsteinfeger ins Haus zu lassen. Schließlich unterstehe dieser der Gefahrenabwehr und habe daher auch in Corona-Zeiten den Auftrag, „die Betriebssicherheit der Heizungsanlagen und Abgaswege sowie den Brandschutz aus Sicherheitsgründen regelmäßig zu überprüfen“.

Das habe oberste Priorität und sei klar geregelt. Die Kunden könnten dies unter Berufung auf eine mögliche Ansteckungsgefahr mit Covid-19 nicht verhindern oder die Arbeiten auf unbestimmte Zeit auf die lange Bank schieben. Kommen sie auch nach einer Frist von zwei Wochen ihrer Verpflichtung nicht nach, habe die Verweigerung ein teures Nachspiel in Form einer Zwangskehrung, die mehrere hundert Euro kosten könne und damit die Aufwendungen für einen normalen Prüftermin um ein Vielfaches übersteige.

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