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Bis 24. Mai

Gesundheitsamt verlängert Maskenpflicht in der Innenstadt von Baden-Baden

Die Maskenpflicht in der Baden-Badener Innenstadt und für Erziehungspersonal wird um drei Wochen verlängert. Hintergrund sind die weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen.

Corona Maskenpflicht in der Lichtentaler Allee in Baden-Baden
Die Maskenpflicht in Baden-Baden gilt auch in der Lichtentaler Allee. Jetzt wurde sie verlängert. Foto: Bernd Kamleitner

Das Gesundheitsamt verlängert die Maskenpflicht in der Innenstadt von Baden-Baden sowie für das Personal in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege. Das teilte das Landratsamt Rastatt am Freitagmittag mit. Die Maskenpflicht gilt damit zunächst bis zum 24. Mai.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat die entsprechende Allgemeinverfügung unverändert um drei Wochen verlängert. Eigentlich wäre sie an diesem Wochenende ausgelaufen.

Hintergrund seien die weiterhin hohen Infektionszahlen in Baden-Baden sowie die massive Auslastung des Klinikums Mittelbaden mit Covid-Patienten. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Stadtkreis Baden-Baden lag laut Landesgesundheitsamt zuletzt bei 155,8 (Stand 29. April).

Die Maskenpflicht in Baden-Baden gilt damit weiterhin für Fußgänger täglich zwischen 8 Uhr und 21 Uhr in der Innenstadt und in der Lichtentaler Allee. Das gilt auch dann, wenn der Mindestabstand von 1, 5 Metern eingehalten wird. Außerdem muss das Erziehungspersonal in seinen Einrichtungen unter Berücksichtigung der zurzeit geltenden Ausnahmen ein Maske tragen.

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