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Neues Ehrenamt

Juristin Simone Püttbach informiert für DRK-Kreisverband Bühl/Achern über Genfer Konventionen

Simone Püttbach informiert die Bevölkerung im Auftrag des DRK-Kreisverbands Bühl/Achern über das humanitäre Völkerrecht. Doch warum ist das überhaupt nötig und was tut die Juristin in ihrem Ehrenamt genau?

Juristin Simone Püttbach hat sich mit den Genfer Konventionen schon während ihres Studiums beschäftigt.
Juristin Simone Püttbach hat sich mit den Genfer Konventionen schon während ihres Studiums beschäftigt. Foto: Katrin König-Derki

Simone Püttbach ist die neue ehrenamtliche Kreiskonventionsbeauftragte des DRK-Kreisverbands Bühl/Achern. Im Wesentlichen geht es bei dieser Aufgabe darum, das Thema „Humanitäres Völkerrecht“ auf der Basis der Genfer Konventionen zu beleuchten, wie die Juristin sagt. Innerhalb der Rotkreuz-Familie, aber auch in weiteren Institutionen, Vereinen und Organisationen. Konventionsbeauftragte klärten letztlich die breite Bevölkerung „über die Regeln des Völkerrechts in bewaffneten Konflikten“ auf, sagt Püttbach.

Mit denen beschäftigte sie sich aus persönlichem Interesse schon während ihres Studiums. „Das Sujet ist nicht so abstrakt, wie es klingt“, betont sie. Im Kern werde in dem Genfer Abkommen festgelegt, dass Kriegsführung nur gegen Kombattanten, also Soldaten, und militärische Objekte erfolgen darf und die Methoden dabei Beschränkungen unterliegen.

Genfer Abkommen soll menschliches Leid verringern

Das humanitäre Völkerrecht definiert sie als „Sonderrecht“. Es verfolge das Ziel, menschliches Leid im Krieg zu verringern, und sei untrennbar mit dem Deutschen Roten Kreuz verbunden: „Gemeinsame Geburtsstunde war die Schlacht von Solferino 1859. Den Augenzeugen Henry Dunant ließen die erschütternden Eindrücke nicht mehr los. Er sorgte dafür, dass die Verwundeten und Sterbenden soweit möglich vom Schlachtfeld weggebracht und versorgt wurden. Ihr Schicksal wurde zum Ausgangspunkt für eine die Welt bewegende humanitäre Idee.“

Das erste Genfer Abkommen im Jahr 1864 gehe dann auch unmittelbar auf eine Initiative des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) zurück. Dieses hatte Dunant gegründet. Damals einigten sich ihr zufolge zunächst zwölf Staaten auf ein Regelwerk zum Schutz von „in Landkriegen verletzten Soldaten sowie der sie versorgenden Personen und Einrichtungen“.

Im 20. Jahrhundert, sagt sie, sei das Abkommen mehrfach überarbeitet und durch Zusatzprotokolle ergänzt worden. „Alle Staaten der Welt sind beigetreten.“ Und verpflichteten sich beispielsweise zu dem Grundsatz, dass auch in Kriegszeiten keine Zivilisten ermordet werden dürfen.

„Als geschützte Personen gelten zudem verwundete Soldaten, Kriegsgefangene und Hilfe leistendes Personal.“ Angriffe müssten sich auf wirksame militärische Ziele beschränken. „Im Umkehrzug werden Schäden, Verletzungen und Tötungen, die in kriegerischen Handlungen geschehen, sich aber an die Prinzipien der Genfer Konventionen halten, nicht strafrechtlich verfolgt.“

Nur wenn wir die Regeln kennen, können wir uns daran halten. 
Simone Püttbach
Kreiskonventionsbeauftragte des DRK-Kreisverbands Bühl/Achern

Wie ein Land Kriegsverbrechen bestrafe, lege das Abkommen nicht fest. „Dazu muss jeder sein eigenes Regelwerk schaffen. Bei uns in Deutschland wurde das Völkerstrafgesetzbuch entwickelt.“ Das Rote Kreuz selbst sei zu absoluter Neutralität verpflichtet, unterstreicht sie.

Wenn die Bevölkerung gar nicht informiert sei, „was man darf und was nicht“, werde Kriegsverbrechen im Grunde der Weg geebnet, glaubt Püttbach. „Nur wenn wir die Regeln kennen, können wir uns daran halten. Oder uns gegebenenfalls gegen Nichteinhaltung wehren.“ Zudem sei es eine ureigene und satzungsgemäß verankerte Aufgabe des DRK, über humanitäres Völkerrecht zu informieren.

Ich bin auch schon von anderen Interessengruppen angefragt worden.
Simone Püttbach
Kreiskonventionsbeauftragte des DRK-Kreisverbands Bühl/Achern

„Ich denke, die Berufung von Kreiskonventionsbeauftragten – allein im Badischen Landesverband sind wir 13 Personen – ergibt daher wirklich Sinn.“ Bisher habe sie erst einmal einen Vortrag gehalten, und zwar für den Ortsverein Bühlertal. „Ich bin aber auch schon von anderen Interessengruppen angefragt worden. Ich hoffe, dass mein Engagement weiter Fahrt aufnimmt. Es bereitet mir Freude, mein Wissen weitergeben zu dürfen.“ Und ihre Überzeugung weiterzutragen, dass das Genfer Abkommen absolute Geltungshoheit haben sollte - und zwar im Sinne aller Menschen dieser Welt. 

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