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Sechs neue Ansprechpartner

Das ändert sich mit den neuen Bezirksschornsteinfegern in Gaggenau, Gernsbach und Baden-Baden

Weil kein Nachfolger für einen in Rente gehenden Schornsteinfeger gefunden wurde, ist sein Bezirk aufgeteilt worden. Was das für die Kunden bedeutet.

Ein Schornsteinfeger und eine Schornsteinfegerin stehen in voller Montur an einer Leiter, die an eine Hauswand gelehnt ist.
Oliver Seifert, hier mit Mitarbeiterin Franziska Peppernik, ist künftig für den Gernsbacher Stadtteil Staufenberg und vier Straßen in der Kernstadt zuständig. Foto: Amandine Bochanek

Mit dem Jahreswechsel sind traditionell Veränderungen verbunden. In diesem Jahr betrifft das auch die Schornsteinfeger in Gaggenau, Gernsbach und Baden-Baden: Bezirksschornsteinfeger Marius Krumm ist in Rente gegangen. Er war lange Zeit für den Kehrbezirk „Baden-Baden 5“ zuständig, zu dem auch Teile Gaggenaus und Gernsbachs gehörten.

Alter Kehrbezirk wurde aufgelöst

Statt eines Nachfolgers gibt es gleich sechs neue zuständige Bezirksschornsteinfeger. Der alte Bezirk wurde von der Stadt Baden-Baden aufgelöst. Im Folgenden geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die neuen Zuständigkeiten.

Wieso ist der Kehrbezirk „Baden-Baden 5“ aufgelöst worden?
Das hat vor allem pragmatische Gründe: Es wurde kein Nachfolger gefunden. Das liegt vor allem daran, dass die Übernahme eines Kehrbezirks mit viel Verwaltungsarbeit verbunden ist – was offenbar viele abschreckt, zumal auch die Schornsteinfegerzunft unter Nachwuchsmangel leidet. Bezirksaufteilungen wie diese wird es künftig aber häufiger geben: Da die aktuelle Gesetzgebung (Stichwort Heizungsgesetz) dazu führt, dass Gas- und Ölheizungen sowie Holzöfen nach und nach verschwinden werden, wird auch die Arbeit für die Schornsteinfeger weniger. Aufteilungen frei werdender Kehrbezirke können dem entgegenwirken.
Wer sind die neuen zuständigen Bezirksschornsteinfeger?
Der alte Bezirk „Baden-Baden 5“ ist in sechs „Stücke“ zerlegt und unter jenen Bezirksschornsteinfegern aufgeteilt worden, die in den angrenzenden Bezirken sowieso schon zuständig waren. In Gaggenau-Selbach ist das künftig Klaus Baier (bisher unter anderem in Bad Rotenfels und Teilen der Kernstadt unterwegs). Oliver Seifert übernimmt Gernsbach-Staufenberg sowie die Casimir-Katz-Straße, Siedlung, Kastanienweg und Merkurweg in der Gernsbacher Kernstadt. Den restlichen frei werdenden Teil der Gernsbacher Kernstadt übernimmt Stefan Himmel. Insgesamt geht es um 2.400 bis 3.000 Gebäude in allen sechs „Stücken“.
Wie erfahre ich, ob für mich ein neuer Bezirksschornsteinfeger zuständig ist?
Das Landratsamt Rastatt informiert auf seiner Homepage und über die Gemeindeblätter. Auch die Stadt Baden-Baden hat in ihrem Geoportal eine Karte mit sämtlichen Kehrbezirken und ihren Bezirksschornsteinfegern. Außerdem wollen sich die drei „Neuen“ in Gaggenau und Gernsbach mit einem Brief oder beim ersten Terminvorschlag kurz vorstellen.
Was genau ändert sich durch die neuen Bezirksschornsteinfeger?
„Theoretisch gar nichts“, sagt Klaus Baier (Selbach). Lediglich der Name des Ansprechpartners sei neu. Dadurch, dass mehrere hundert Gebäude zu dem bestehenden Kundenstamm dazu kommen, kann es allerdings zu einem neuen Rhythmus der Besuche kommen. „Wir haben die Daten erst Ende der Woche bekommen und verschaffen uns jetzt einen Überblick“, erklärt Oliver Seifert (Staufenberg). Die ersten Termine in den neuen Bezirken werden voraussichtlich ab Februar gemacht.
Muss ich als Hauseigentümer irgendwie aktiv werden?
Theoretisch: ja. Praktisch: nein. Streng nach Rechtslage sind die Eigentümer selbst dafür verantwortlich, die Termine für die notwendigen Arbeiten zu vereinbaren. Sie stehen im sogenannten Feuerstättenbescheid. „Das klappt in der Praxis aber nicht“, sagt Oliver Seifert (Staufenberg). Deshalb übernehmen das die Bezirksschornsteinfeger und werfen ein paar Tage vorher Terminvorschläge in die Briefkästen oder hängen sie an die Haustüren.
Wofür brauche ich überhaupt einen Bezirksschornsteinfeger?
Die Aufgaben, die Kaminkehrer übernehmen können, unterteilen sich in zwei Bereiche: die sogenannten hoheitlichen Aufgaben und die nicht-hoheitlichen Aufgaben. Zu den hoheitlichen Aufgaben gehören die Abnahme der Feuerungsanlagen, die Feuerstättenschau und die Führung des Kehrbuchs. Sie dürfen nur von Bezirksschornsteinfegern übernommen werden. Bei allen anderen Aufgaben (Kehren und Überprüfen der Feuerungsanlage, Messen der Abgaswerte), kann jeder beliebige Schornsteinfegerbetrieb beauftragt werden. „Das steht dem Kunden frei“, sagt Stefan Himmel (Gernsbach). Die Bezirksschornsteinfeger können diese Aufgaben aber auch erledigen. Klaus Baier (Selbach): „Es wär schön, wenn mir als Neuem eine Chance gegeben würde.“
Wie sieht das mit den Kosten aus?
Die Preise für die hoheitlichen Aufgaben sind festgelegt und damit überall gleich. Auch der Wohnsitz des Bezirksschornsteinfegers spielt keine Rolle. So war Klaus Baier zwei Jahre lang für Tübingen zuständig, wohnte aber die ganze Zeit in Karlsruhe. Seine Kunden haben davon in den Preisen nichts gemerkt, versichert er. Die nicht-hoheitlichen Aufgaben können die Betriebe dagegen preislich frei gestalten. Dann können auch Anfahrtskosten entstehen oder aber Kosten dafür, dass der Nachweis über die Arbeiten an den Bezirksschornsteinfeger weitergegeben wird.
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