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Gemeinderat steht vor Beschluss

Wird Gernsbacher Hauptstraße künftig zum Teil Fußgängerzone?

Die Hauptstraße in Gernsbach zwischen den Hausnummern 13 und 40 soll zu einem Fußgängerbereich werden. Der Gemeinderat soll nun den Beschluss fassen. Die Stadt glaubt, nun die finale Lösung gefunden zu haben.

Mehr Platz für Gastronomie, weniger für Autos: Mit der neuen Verkehrsführung hofft man in Gernsbach auf eine weitere Belebung der Altstadt.
Mit der neuen Verkehrsführung hofft man in Gernsbach auf eine weitere Belebung der Altstadt. Foto: Nicoletta Arand /Stadt Gernsbach

Nach jahrzehntelangen Diskussionen zur Verkehrsregelung in der Altstadt will die Verwaltung jetzt Nägel mit Köpfen machen: Der Gemeinderat soll am Montag den Beschluss fassen, die Hauptstraße zwischen den Hausnummern 13 und 40 zu einem Fußgängerbereich umzuwidmen.

Ab Hofstätte nur noch Anliegerverkehr

Der Durchgangsverkehr soll künftig um die Altstadt geleitet werden, der Lieferverkehr in begrenztem Zeitumfang möglich bleiben. Der mit dem Landratsamt Rastatt abgestimmte Verkehrszeichenplan sieht vor, ab Einfahrt Hofstätte nur noch Anliegerverkehr zuzulassen, auch an den anderen Zufahrten zur Altstadt soll nur noch der Anliegerverkehr einfahren dürfen.

Nur durch die Altstadt durchzufahren, ist künftig verboten; parken dürfen ausschließlich Bewohner auf 29 gekennzeichneten Parkplätzen. „Damit soll auch die Freihaltung der Rettungswege sichergestellt werden“, erklärt die Stadtverwaltung.

In den vergangenen zwei Corona-Jahren hatte die Stadt jeweils Testballons steigen lassen und den Stadtbuckel provisorisch gesperrt: 2020 hieß das Ganze „Altstadtsommer“, der im Rahmen der Möglichkeiten mit diversen kulturellen Veranstaltungen garniert wurde.

Aufenthaltsqualität in der Altstadt erheblich verbessert

2021 fand die testweise Sperrung der Hauptstraße ihre Fortsetzung – pandemiebedingt aber ohne begleitendes Programm. Man wollte mehr Flächen für die Außengastronomie am Stadtbuckel schaffen, um die Wirte und Restaurantbesitzer dort nach den harten Zeiten des Lockdowns zu unterstützen. Zudem erließ die Stadt die Gebühren für die Außengastronomie.

Wir glauben, jetzt die finale Lösung gefunden zu haben.
Pressestelle Stadt Gernsbach

„Wir glauben, jetzt die finale Lösung gefunden zu haben“, hieß es am Donnerstag von der städtischen Pressestelle auf Anfrage dieser Zeitung.

Viele Gernsbacher hatten sich schon gewundert, warum der Stadtbuckel diesmal nicht schon ab Mai dicht gemacht worden ist. Die intensive Abstimmung mit der Verkehrsbehörde im Landratsamt, der Polizei, der Müllabfuhr und der Feuerwehr habe Zeit in Anspruch genommen, aber funktioniert, gibt die Pressestelle die Erklärung von Hauptamtsleiter Thomas Lachnicht wider.

Der Fahrradverkehr werde mit der neuen Verkehrsführung gestärkt, betont die Stadt weiter: „Sowohl die Fußgängerzone als auch der untere Teil der Hauptstraße (ab Ausfahrt Amtsstraße) bis zur Hofstätte können mit dem Fahrrad in beide Richtungen befahren werden. Der Mühlgrabenweg wird zur Einbahnstraße in Richtung Färbertorplatz.“ Auch dort werde der Fahrradverkehr beidseitig möglich sein. In den Altstadtbereichen außerhalb der Fußgängerzone wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h (30er-Zone) beschränkt.

Die künftige Verkehrsführung, die ein wesentlicher Teil des Rahmenplans zur Aufwertung der Altstadt ist, sei den davon betroffenen Gewerbetreibenden in einer eigenen Infoveranstaltung im April vorgestellt worden. Zudem sei ihnen das Angebot unterbreitet worden, dass ihnen sowohl die städtische Wirtschaftsförderung als auch die IHK Karlsruhe mit kostenlosen Beratungsangeboten zur Verfügung stehen.

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