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Arbeiten in "Corona-Zeiten"

Im Benz-Werk Gaggenau soll ein Maßnahmenbündel die Mitarbeiter schützen

Im Benz-Werk in Gaggenau hat man die vorübergehende Schließung im März genutzt, um ein umfangreiches Paket an Sicherheitsmaßnahmen zu schnüren. Einschränkungen gibt es beispielsweise in der Werks-Kantine. Eine generelle Maskenpflicht hat Mercedes-Benz in Gaggenau jedoch nicht.

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Nur teilweise vermummt: In der Produktion des Benz-Werks Gaggenau (hier die Achsenmontage) gilt nur in den Bereichen eine Maskenpflicht, in denen die Mitarbeiter die Sicherheitsabstände nicht einhalten können. Foto: Dorscheid

Wo sonst bis zu 500 Menschen einen Platz finden, sind es derzeit exakt 102 Plätze an den Tischen. Und statt rund 600 Mittagessen werden in diesen Tagen nur etwa 140 ausgegeben: Das ist die Situation im Betriebsrestaurant des Mercedes-Benz-Werks Gaggenau in „Corona-Zeiten“. Von den umfangreichen Schutzmaßnahmen hier wie auch in der Produktion machten sich jetzt Gaggenaus Oberbürgermeister Christof Florus, Bürgermeister Michael Pfeiffer und Ordnungsamtsleiter Dieter Spannagel ein Bild.

Wir gehen davon aus, dass uns einige der Maßnahmen längere Zeit begleiten werden.
Thomas Twork, Standortleiter

Die vorübergehende Schließung des Werkes ab Mitte März hat man genutzt, um die rechtlichen Vorgaben in Sachen Distanz und Hygiene umzusetzen. Die Werkleitung, die Personalabteilung, der Betriebsrat, der Arbeits- und Werkschutz sowie weitere Abteilungen arbeiteten dabei Hand in Hand, um überall auf dem Werksgelände die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Standortleiter Thomas Twork bilanzierte beim Rundgang: „Wir gehen davon aus, dass uns einige der Maßnahmen längere Zeit begleiten werden.“

In der Kantine werden nur Mitarbeiter satt

Beispiel Betriebsrestaurant: Der Zutritt ist derzeit nur Mitarbeitern des Werks gestattet. Externe Gäste wie auch die Benz-Rentner müssen weiterhin draußen bleiben. Am Eingang kontrolliert der Werkschutz. Viele Mitarbeiter arbeiten derzeit noch im Home Office. Teile des Standorts sind weiterhin in Kurzarbeit. Damit fällt die Zahl der Benzler, die mittags die Kantine nutzen, ohnehin spürbar geringer aus.

Die vergleichsweise kleine Zahl erleichtert die Abstandsregeln ebenso wie die „Einbahnregelung“. Die gilt von der Abgabe des Bestecks bis zum Verlassen des Betriebsrestaurants. Die Marschrichtung ist durch Pfeile und Felder auf dem Boden gut zu erkennen.

Die Maske ist im Gebäude Pflicht. Selbstbedienung ist nicht mehr möglich. Die Mitarbeiterinnen reichen die Speisen, erläuterten Florian Ruisinger, Regionalleiter der Daimler-Gastronomie, und Sebastian Dittgen, Betriebsleiter der Gastronomie am Standort Gaggenau. Die flächenmäßig große Küche erleichtere die notwendigen Abstandsregeln für die dortige Belegschaft.

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Keine Selbstbedienung möglich: Im Betriebsrestaurant gibt Andrea Gelbarth Serviertabletts und Bestecke aus, hier an Standortleiter Thomas Twork. Foto: Dorscheid

Unter Hochdruck muss zuletzt die KVP-Abteilung (KVP steht für kontinuierlicher Verbesserungsprozess) gearbeitet haben. Sie hat für die vielen Plexiglasscheiben an den Abgabestellen und an den Tischen gesorgt.

Von „einem psychologisch wichtigen Stück Normalität“ sprach Standortleiter Twork mit Blick darauf, dass es gelungen sei, dank des Maßnahmenbündels die Kantine wieder zu öffnen. Auch in den sieben SB-Shops des Werkes hat man Sicherheitsvorkehrungen getroffen.

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Wo Abstand möglich ist, gilt keine generelle Maskenpflicht

Generell gilt: Alle Türen im Werk, die offen bleiben können, bleiben derzeit auch offen. Deshalb müssen weniger Türklinken gedrückt werden. Das mindert das Risiko von Schmierinfektionen, erläuterte Jürgen Süss, Leiter von Arbeits- und Umweltschutz im Werk. Und: Aufzüge dürfen aktuell nur Einzelpersonen nutzen.

Zudem stempeln die Mitarbeiter morgens am Werktor zwar ein, brauchen aber später nicht mehr ausgestempelt zu werden – was Ansammlungen an den Toren zum Feierabend verhindert.

Wir sehen eine große Akzeptanz aller Maßnahmen in der Belegschaft.
Udo Roth, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender

In der Produktion gilt: Wo die notwendigen Abstände von den Mitarbeitern, die eng zusammenarbeiten, nicht eingehalten werden können, gilt die Pflicht, eine Maske zu tragen. „Wir haben hier also keine generelle Maskenpflicht“, erläuterte Maria Zambrano. Sie ist Leiterin der Achsmontage. „Aber wer sich sicherer fühlt, darf sie natürlich tragen“.

Ab dem 20. April, als das Werk stufenweise wieder hochgefahren wurde, habe man die Mitarbeiter an ihrem ersten Arbeitstag ausführlich über alle Schutzmaßnahmen informiert. Der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Udo Roth sagt beim Rundgang: „Wir sehen eine große Akzeptanz aller Maßnahmen in der Belegschaft.“

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