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Böllerverbot

Silvester-Feuerwerk oder nicht: Was geht im Murgtal?

Im Murgtal verbietet keine Kommune grundsätzlich den Böllerspaß an Silvester. Trotzdem darf nicht überall Pyrotechnik abgebrannt werden. Wieso ist das so und was denken die Gaggenauer zum Thema Feuerwerk?

Wie wird Silvester dieses Jahr aussehen?
Lichtspekakel oder nicht? Die Entscheidung liegt in diesem Jahr wieder bei den Menschen selbst. Ein generelles Böllerverbot gibt es 2022 nicht. Foto: Axel Heimken/dpa

Zwei Jahre lang waren die Jahreswechsel ziemlich ruhig. Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, galt deutschlandweit ein Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk – umgangssprachlich auch Böllerverbot genannt.

In diesem Jahr sieht das allerdings anders aus: Der Bund verbietet den Verkauf und damit auch das Böllern nicht.

Ob Feuerwerk vor Ort gezündet werden darf, bleibe den Städten und Kommunen überlassen, meldet die Südwestpresse mit Verweis auf das Bundesumweltministerium. Wie gehen die Städte und Gemeinden im Murgtal mit dem Thema um?

Gaggenau

In der Großen Kreisstadt könnte es wieder knallen und leuchten, erklärt Gaggenaus Pressesprecherin Judith Feuerer auf Anfrage dieser Redaktion. Es habe auch keinerlei Diskussionen rund um die Frage im Rathaus gegeben. Denn: „Für ein Böllerverbot hätten wir auch keine rechtliche Grundlage“, so Feuerer.

Auf die im zweiten Weltkrieg massiv zerstörte Stadt treffe der Paragraf 23, Absatz 1 der Sprengstoffverordnung nicht zu, auf den Städte wie Tübingen ihre Böllerverbote begründen könnten, erkläre die Stadtsprecherin.

Zudem sei „allein aus Naturschutzgründen“, wie von vielen Umweltorganisationen zum Schutz der Tierwelt gefordert, ein Verbot rechtlich nicht möglich. „Das haben bereits andere Kommunen geprüft.“ Nicht zuletzt sei es auch schwierig, ein solches Verbot zu überprüfen.

Allerdings appelliert die Stadt an ihre Einwohner: „Wir möchten die Bevölkerung bitten, auf Feuerwerk weitgehend zu verzichten.“ Und das nicht allein aus Natur- und Klimaschutzgründen, sondern auch „mit Blick auf die kriegerischen Auseinandersetzungen“.

Um einen Eindruck von der Meinung der Gaggenauer zu erhalten, hat die Stadt seit Donnerstag auf der Bürger-App eine entsprechende Umfrage laufen. Antworten sind noch bis zum 1. Dezember möglich.

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Demnach freuen sich (Stand Montagabend) lediglich 15 Prozent der Teilnehmer darauf, mit Freunden böllern zu können. 20 Prozent finden aber, dass Silvester ohne Feuerwerk gar nicht gehe und 37 Prozent schauen Feuerwerken gerne zu.

64 Prozent sagen, dass sie auch ohne Böllern Silvester feiern können und 41 Prozent finden, Feuerwerk solle aus Umwelt- und Klimaschutz sowie der Tiere wegen verboten werden.

Gleichzeitig sprechen sich lediglich 23 Prozent für ein grundsätzliches Böllerverbot aus. 29 Prozent der Teilnehmer sind der Meinung, dass in Zeiten von Krieg auf Feuerwerk verzichtet werden solle (Mehrfachnennungen sind möglich, weshalb die Summe mehr als 100 Prozent ergibt).

Gernsbach

Die Entscheidung über das Silvesterfeuerwerk an die kommunale Ebene weiterzugeben, kommt im Gernsbacher Rathaus nicht so gut an. „Das ist unserer Erachtens nicht besonders zielführend“, erklärt Pressesprecherin Nicoletta Arand gegenüber dieser Redaktion.

Man hätte sich ein anderes Vorgehen gewünscht: „Wir hoffen, dass dieses gesamtgesellschaftliche Thema auf Bundes- und Landesebene weiter beraten und letztendlich einheitlich fixiert wird.“

Für dieses Silvester bedeutet das: In Gernsbach darf geböllert werden. Allerdings nicht überall. Denn die Gernsbacher Altstadt fällt – anders als Gaggenau – unter Paragraf 23, Absatz 1 der Sprengstoffverordnung.

Darin heißt es: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“ Darüber hinaus will Gernsbach keine weiteren Verbotszonen einrichten.

Loffenau

„Aus meiner Sicht gibt es in diesem Jahr keinen Grund, die Loffenauer Bevölkerung zu bevormunden und ein Böllerverbot zu erlassen“, erklärt Bürgermeister Markus Burger (parteilos).

Die Gründe für ein Verbot von Feuerwerk aus den vergangenen Jahren – Infektionsschutz und Entlastung der Krankenhäuser durch weniger Verletzungen durch Böller – seien nicht mehr haltbar, so Burger. Daher solle jeder selbst entscheiden, ob er Feuerwerk abbrennen wolle oder nicht.

Weisenbach

Auch in Weisenbach kann Silvester wieder wie vor Corona gefeiert werden. Wie sein Loffenauer Kollege weist auch Bürgermeister Daniel Retsch (CDU) darauf hin, dass die Verbote der vergangenen Jahre „zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ gedacht waren.

„Wir sind froh, dass diese für viele sehr regulierende Zeit der Vergangenheit angehört“, betont Retsch. Allerdings gelte auch in Weisenbach – wie überall – die Spengstoffverordnung, an die sich jeder halten müsse. „Wir sehen derzeit keinen Anlass zu weiteren Einschränkungen.“

Forbach

Auch Forbach verweist auf die Sprengstoffverordnung. „Von darüber hinausgehenden Ermächtigungen zu weiteren Beschränkungen in der Ortslage hatte die Gemeinde Forbach in der Vergangenheit keinen Gebrauch gemacht und beabsichtigt dies auch für den kommenden Jahreswechsel nicht“, erklärt Hauptamtsleiterin Margit Karcher darüber hinaus. Am 31. Dezember und am 1. Januar dürfen Volljährige im Höhenort also böllern.

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