Skip to main content

„Click&Meet“ vom Samstag an

7-Tage-Inzidenz zu hoch: Einzelhandel im Ortenaukreis muss ab Samstag wieder schließen

Die Entscheidung des baden-württembergischen Sozialministeriums ist da: Ab Samstag muss der Einzelhandel im Ortenaukreis wieder schließen, da die 7-Tage Inzidenz zu hoch ist. Das teilte Landrat Frank Scherer am Donnerstag in einer Video-Pressekonferenz mit.

In einem geschlossenen Geschäft hängt ein Schild mit der Aufschrift «geschlossen». Bund und Länder haben einen Teil-Lockdown für November beschlossen. +++ dpa-Bildfunk +++
Der Einzelhandel im Ortenaukreis muss ab Samstag wieder schließen. Foto: Britta Pedersen/dpa

Der Einzelhandel im Ortenaukreis muss vom kommenden Samstag an nach knapp zwei Wochen wieder schließen. Hintergrund ist die steigende Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen im Kreis, die zuletzt knapp über 80 lag.

Landrat Frank Scherer kritisierte in einem Pressegespräch am frühen Donnerstagvormittag die Entscheidung aus Stuttgart, die er so aber hinnehmen müsse: „Ober sticht Unter“.

Der Kreis müsste sich nach dem Sozialministerium richten, das ihn am Mittwochabend gegen 21 Uhr darüber informierte habe, dass man wegen eines so genannten „diffusen Infektionsgeschehens“ eine Rücknahme der am 6. März gewährten Lockerungen anordne.

Vom 20. März an gelten damit im Ortenaukreis wieder die Regeln, die in der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg für Inzidenzwerte zwischen 50 und 100 vorgesehen sind: Der Einzelhandel muss schließen. Somit ist nur noch „Click&Meet“ möglich, sprich Einkaufen mit Termin. Auch andere Lockerungen werden zurückgefahren auf die landesweit für Kreisen mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 geltenden Vorgaben.

Friseure und Baumärkte dürften geöffnet bleiben. Allerdings wird die Möglichkeit, Sport zu treiben, wieder eingeschränkt.

Zwist in der Corona-Krise zwischen Ortenaukreis und Sozialministerium

Die Inzidenz der Corona-Neuinfektionen in der Ortenau ist nach den jüngsten Zahlen des Sozialministeriums auf 81,2 angestiegen. Das Gesundheitsamt des Kreises rechnet mit dem Beginn der Osterferien mit einer leichten Entspannung, da derzeit viele Infektionen auf Kitas und Schulen zurückzuführen seien, sagte Amtsleiterin Evelyn Bressau. Man sei nicht überrascht gewesen, dass die Zahlen zuletzt hochgegangen seien, könne aber noch gut damit umgehen und Kontakte sowie Infektionswege nachverfolgen: „Das bläst uns jetzt nicht um“, so Bressau.

Jetzt den Newsletter für Mittelbaden und die Ortenau abonnieren

Wie geht es weiter mit den heruntergekommenen Hotels an der Schwarzwaldhochstraße? Wie sieht die Zukunft aus für die Mitarbeiter von Daimler und Schaeffler? Welche Corona-Regeln gelten für meine Region?

Die wichtigsten Infos für Mittelbaden und die Ortenau und exklusive Hintergrundberichte: Das liefert der kostenlose BNN-Newsletter jeden Abend direkt in Ihr Postfach. Jetzt anmelden.

Insgesamt sei es aber sehr schwer, eine Prognose zur weiteren Entwicklung der Pandemie im Kreis zu geben. Im Ortenaukreis wird derzeit jede zweite Ansteckung von einer mutierten Virusvariante verursacht, Tendenz leicht steigend. Diese Erreger gelten als deutlich infektiöser.

Landrat Scherer fordert Umdenken

Zwischen dem Gesundheitsamt und dem Sozialministerium hatte Uneinigkeit darüber geherrscht, ob das Infektionsgeschehen als diffus zu bewerten ist oder nicht. Landrat Scherer blieb in der Pressekonferenz dabei, dass er nicht glaube, dass der Einzelhandel ein Treiber der Pandemie sei. Gleiches gelte für die Gastronomie.

Scherer erklärte weiter, er fordere nun nicht gerade, dass Diskotheken wieder öffnen müssten. Jedoch plädierte er dafür, wieder zu einem gewissen Normalzustand zurückzukehren, was Freiheitsrechte angehe. Da müsse ein Umdenken stattfinden. Nicht der Bürger müsse diese Rechte begründen, sondern der Staat deren Einschränkung – und dies in jedem Einzelfall.

Erweiterte Maskenpflicht als Lösung in der Corona-Krise?

„Der Einzelhandel muss wieder schließen, aber wenn man schaut, wo sich die Menschen anstecken, muss man da ein großes Fragezeichen machen. Wir haben bis heute keinen Hinweis darauf, dass Gastronomie oder Einzelhandel ein Setting sind, wo besonders viele Ansteckungen erfolgen“, so Scherer. Der Landrat brachte eine flächendeckende Maskenpflicht für die Innenstädte ins Spiel, um so den Handel wieder öffnen zu können.

Corona-Regeln für ein Inzidenz zwischen 50 und 100 im Überblick

  • Private Treffen: Es dürfen sich maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Kinder sind von dieser Regelung ausgenommen. Außerdem gelten Paare, die nicht zusammenleben, als ein Haushalt und können sich mit einem weiteren Haushalt treffen. Eheschließungen können mit zehn Personen stattfinden, die Kinder der Eheschließenden zählen nicht mit.
  • Einzelhandel und Märkte: Der Einzelhandel darf in den betroffenen Gebieten „Click&Meet“ anbieten. Das bedeutet, dass Kunden einen Termin ausmachen und in einem festgelegten Zeitfenster dann vor Ort im Laden einkaufen und sich beraten lassen können. Auch hier gelten bestimmte Beschränkungen: Es darf nur ein Kunde pro 40 Quadratmeter im Geschäft sein. Auch hier gilt Maskenpflicht. Buchhandlungen, aber auch Gärtnereien, Blumenläden und Baumärkte, Raiffeisenmärkte und Gartenmärkte sowie Baumschulen unter Hygieneauflagen bleiben offen. Hier ist die maximale Kundenanzahl begrenzt. Zudem gilt die Maskenpflicht wie in Supermärkten.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Friseure und Barbershops bleiben offen. Kunden müssen dabei eine medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Ist dies nicht möglich, muss ein tagesaktueller negativer Schnelltest vorgelegt werden. Dasselbe gilt auch für Kosmetik-, Nagel-, Tattoo-, Sonnen-, Massage- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen.
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Bibliotheken: Museen, Galerien, botanische und zoologische Gärten sowie Gedenkstätten bleiben offen, allerdings müssen Kunden vorab einen Termin buchen und ihre Kontaktdaten hinterlegen. Dasselbe gilt für Bibliotheken, Archive und Büchereien.
  • Sport: Sportanlagen und Sportstätten im Freien und in geschlossenen Räumen (Schwimmbäder ausgenommen) können betrieben werden. Dabei gelten die Regeln, dass nur kontaktarmer Freizeit- und Amateurindividualsport erlaubt ist – allerdings gelten hier angesichts der Personenzahl die gleichen Regeln wie bei privaten Treffen. Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern (einschließlich 14 Jahre) ist nur im Freien erlaubt. Umkleiden, sanitäre Anlagen, Gemeinschaftseinrichtungen und Aufenthaltsräume dürfen aber nicht genutzt werden. Boots- und Flugschulen dürfen öffnen, allerdings muss bei der praktischen Ausbildung eine Maske getragen werden, theoretischer Unterricht muss online stattfinden.
nach oben Zurück zum Seitenanfang