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Geänderter Bebauungsplan

Die Stadt bleibt hart: Umstrittenes Betonwerk in Achern kommt nicht

Mit dem Satzungsbeschluss hat der Gemeinderat dem Bebauungsplan „Güterhallenstraße – Hinterbann“ Rechtskraft verliehen. Damit wird das in diesem Bereich geplante Betonwerk unmöglich gemacht.

Bebauungsplan „Güterhallenstraße – Hinterbann“ in Achern soll Betonwerk verhindern / Gleise der Achertalbahn (SWEG)
Mit einem geänderten Bebauungsplan will der Gemeinderat das in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Seniorenzentrum (links) geplante Betonwerk verhindern. Foto: Michael Moos

Das Vorhaben in unmittelbarer Nähe des Wohnviertels „Neues Wohnen an der Acher“ sowie eines Seniorenzentrums hatte, wie ausführlich berichtet, vor gut einem Jahr viel Staub aufgewirbelt.

Der nun beschlossene Bebauungsplan soll die Umstrukturierung des knapp 4,4 Hektar großen Gebiets zwischen den Gleisen der Achertalbahn, der Güterhallenstraße und der Fautenbacher Straße sicherstellen: Städtebauliches Ziel ist ein dienstleistungsgeprägtes, modernes Gewerbegebiet mit Nutzungen, die das Wohnen innerhalb und außerhalb des Plangebietes nicht wesentlich stören.

Ein Teil der Fläche wird als „urbanes Gebiet“ ausgewiesen. Das vom Ortenaukreis für die bestehende Straßenmeisterei genutzte Areal wird „Gemeinbedarfsfläche“, der Rest „eingeschränktes Gewerbegebiet“. Hier können nur solche Gewerbebetriebe zugelassen werden, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Einwendungen der Grundstückseigentümer zurückgewiesen

Zurückgewiesen wurden mit dem Beschluss des Gemeinderats die Einwendungen der Eigentümerin der Grundstücke, auf denen das Betonwerk geplant war. Deren Rechtsanwälte wiederholten in diesem Zusammenhang den Vorwurf, dass der Eigentümerin die Baugenehmigung für die Anlage „rechtswidrig“ verwehrt worden sei.

Wie es heißt, schränke die Festsetzung eines „eingeschränkten Gewerbegebiets“ die Eigentümerin „unzumutbar“ in den baulichen und gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten ein. Nach Ansicht der Juristen verbinden die Planungen der Stadt Achern die Nachteile eines Mischgebiets mit denen eines eingeschränkten Gewerbegebiets. Einerseits müsse sie niedrigere Schallgrenzwerte einhalten, andererseits blieben ihr „attraktivere“ Möglichkeiten wie eine Wohn- oder Einzelhandelsnutzung verwehrt. Auch das Betonwerk könne nicht mehr realisiert werden.

Es ist Schluss mit den Begehrlichkeiten.
Manfred Nock , Acherner Bürger Liste

Den Satzungsbeschluss fasst der Gemeinderat ohne Gegenstimme. „Der Bebauungsplan bring zum Ausdruck, was wir hier wollen und was wir nicht wollen“, erklärte CDU-Fraktionschef Karl Früh. Es gehe um eine Nutzung, welche die entstandene Wohnnutzung auf dem in direkter Nachbarschaft gelegenen ehemalige Areal der Glashütte nicht stört, ergänzte Gebhard Glaser im Namen der Freien Wähler. Ähnlich argumentierte ABL-Fraktionsvorsitzender Manfred Nock: „Es ist Schluss mit den Begehrlichkeiten.“

Wäre es nach dem Willen der Rathausspitze gegangen, wäre das Betonwerk auf einer Gewerbebrache gegenüber dem Aldi-Markt und in unmittelbarer Nähe zu einem Seniorenzentrum und einem Wohngebiet wohl schon Realität: Eine Firma plante eine Produktion von 50.000 Kubikmeter Beton pro Jahr, als Betriebszeiten waren die Werktage von 6 bis 20 Uhr plus die Samstage von 6 und 12 Uhr im Gespräch. Um die von dem Betonwerk ausgehenden Geräusche zu verringern, war eine elf Meter hohe Lärmschutzwand im Gespräch.

Acherner OB hat Einspruch zurückgenommen

Im Dezember 2021 noch hatten Oberbürgermeister Klaus Muttach (CDU) und Bürgermeister Dietmar Stiefel (parteilos) die Bürgervertreter eindringlich davor gewarnt, dem Vorhaben die Zustimmung zu versagen, da es nach den hier geltenden Festsetzungen und nach Einschätzung der Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis als genehmigungsfähig einzustufen sei.

In diesem Zusammenhang sah sich Muttach sogar veranlasst, ein förmliches Veto gegen den ablehnenden Beschluss der Gemeinderäte einzulegen. Im Licht neuer Erkenntnisse nahm der Rathauschef dann den Einspruch zurück: Den rettenden Ausweg bot das „eingeschränkte Gewerbegebiet“, in dem strengere Lärmgrenzwerte als in einem „Gewerbegebiet“ gelten.

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