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Regierungspräsidium entscheidet vorerst nicht

Streit um Acherner Betonwerk: Weist ein Lärmgutachten den Weg aus dem Dilemma?

Der Acherner Gemeinderat hat den Feinschliff an einem heiklen Bebauungsplan vorgenommen: Es geht um die Frage, ob ausgerechnet neben Acherns repräsentativstem Zukunftsprojekt ein Betonwerk gebaut werden darf.

Achern Gewerbebrache Güterhallenstraße/Betonwerk
Auf diesem Gelände soll in unmittelbarer Nachbarschaft zum Baugebiet „Neues Wohnen an der Acher“ ein Betonwerk errichtet werden. Im Gemeinderat stoßen diese Pläne auf Ablehnung. Foto: Michael Moos

Von diesem Bebauungsplan war in letzter Zeit öfter die Rede: Der Bereich Güterhallenstraße/Hinterbann in Achern soll überplant werden. Eigentlich Routine, wären da nicht die Pläne eines Investors, ausgerechnet in Sicht- und Hörweite des neuen Wohngebiets auf dem ehemaligen Glashütten-Areal ein Betonwerk zu bauen.

Um das ging es bei der einstimmigen Entscheidung des Acherner Gemeinderats für die neue Gebietsabgrenzung und die Zuordnung der Nutzungen vordergründig gar nicht.

Doch das Thema gärt im Hintergrund und treibt die Verwaltung an. Nachdem der Gemeinderat die Ansiedlung zweimal abgelehnt und OB Klaus Muttach jeweils sein Veto gegen die Beschlüsse eingelegt hatte, liegt der Fall zur Entscheidung beim Regierungspräsidium.

Acherner OB legte zweimal sein Veto ein

Aus Freiburg aber wird so schnell kein Machtwort kommen. Man wartet auf ein weiteres Schallgutachten, das, so könnte man zwischen den Zeilen lesen, vielleicht einen Weg aus dem kommunalen Dilemma aufzeigt. Den Fall hat es in dieser Form bisher nicht gegeben. Verwaltung und Gemeinderat wollen das Gebiet neu ordnen und verhängen eine Veränderungssperre. Das heißt im Grunde, dass bis zum Abschluss des Verfahrens dort eigentlich keine Tatsachen geschaffen werden dürfen, dass also niemand vorprescht und die geplante Neuordnung unterläuft.

Was für private Häuslebauer in der Regel als betonhartes Hindernis gilt, scheint für größere Projekte durchaus verhandelbar. Jedenfalls riet die Stadt Achern dazu, dem Betonwerk trotz aller Bedenken grünes Licht zu geben, das Projekt sei „nicht störend“ im Sinne des Baurechts und könne deshalb im eingeschränkten Gewerbegebiet nicht abgelehnt werden. Untersage man das Vorhaben, müsse man damit rechnen, vor Gericht Schiffbruch zu erleiden.

Der Gemeinderat konnte und wollte dem nicht folgen und lehnte die Pläne zweimal ab, jeweils gefolgt von einem Widerspruch des Oberbürgermeisters, so dass die heikle Angelegenheit nun beim Regierungspräsidium zur Entscheidung liegt. Die aber wird nicht so bald auf den Tisch kommen.

Der Oberbürgermeister habe das Regierungspräsidiums aufgefordert, mit einer Entscheidung zu warten, bis „ergänzende schalltechnische Untersuchungen“ vorliegen würden, heißt es dort. Die Stadt habe diese nachgefordert. „Das Gesetz sieht keine Frist für eine Entscheidung durch die Rechtsaufsichtsbehörde vor“, so Heike Spannagel, Sprecherin der Mittelbehörde. Man warte die Ergebnisse und eine sich möglicherweise ändernde Sachlage ab.

Bei Planung nochmals nachgesteuert

Die Stadt Achern will in dem fraglichen Bereich eigentlich ein „dienstleistungsbezogenes, modernes Gewerbegebiet mit nicht wesentlich störenden Nutzungen“. Mit diesem Ziel vor Augen hat man jetzt umgeplant. Im Westen wird ein ganzer Teil aus dem Plangebiet herausgenommen, im Osten soll der Bereich zwischen Glashütten-Areal und Bahnlinie als „urbanes Gebiet“ gelten.

Verankert wird die Straßenmeisterei, nördlich davon gibt es ein eingeschränktes Gewebegebiet, ebenso im Bereich westlich der Güterhallenstraße. Festgelegt werden auch die maximalen Gebäudehöhen: auf drei Geschosse.

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