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Wohnen soll möglichst nicht teurer werden

Grundsteuerreform - was sagen die Bürgermeister im Raum Achern dazu?

Für die Kommunen geht es um viel Geld. Ihnen steht die Umsetzung der vom Land beschlossenen Reform der Grundsteuer bevor. Was das für sie bedeutet, sagen die Rathauschefs im Raum Achern.

Geldscheine und Stempel mit Stadtkasse Geldscheine und Stempel mit Stadtkasse, 07.02.2020, Borkwalde, Brandenburg, Auf Geldscheinen steht ein Stempel mit dem Schriftzug Stadtkasse. *** Banknotes and stamps with town treasury Banknotes and stamps with town treasury, 07 02 2020, Borkwalde, Brandenburg, On banknotes there is a stamp with the lettering town treasury
Es geht um viel Geld: Die vom Land Baden-Württemberg beschlossene Grundsteuerreform wollen die Kommunen im Raum Achern so umsetzen, dass es für sie möglichst keine finanziellen Verluste gibt. Foto: Sascha Steinach via www.imago-im imago images/Steinach

Darin sind sich alle einig: Wohnen soll nicht teurer werden. Das ist das erklärte Ziel des kürzlich beschlossenen Landesgesetzes zur Reform der Grundsteuer. Ob das tatsächlich so sein wird, ist Thema einer ABB-Umfrage in den Rathäusern der Region.

Für die Kommunen geht es um viel Geld. Die Stadt Achern veranschlagt jährlich 4,3 Millionen Euro aus der Grundsteuer B. Hinzu kommen 150.000 Euro aus der Grundsteuer für landwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A). Die individuelle Grundsteuer wird auf der Grundlage des vom Finanzamt mitgeteilten Steuermessbetrages festgesetzt. Der Kommune obliegt dann das Recht, den auf diesen Messbetrag anzuwendenden Hebesatz festzulegen. Nach der vom Landtag beschlossenen Gesetzesnovelle wird dieser Messbetrag künftig über ein modifiziertes Bodenwertmodell ermittelt.

„Wollen dem Flächenfraß entgegenwirken“

Acherns Oberbürgermeister Klaus Muttach sieht den Vorteil des Modells in der Ermittlung der Steuerschuld auf einer relativ einfachen Grundlage – dem jetzt schon bekannten Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche. Er möchte den Hebesatz von 2025 an so festlegen, dass in der Summe kein höheres Grundsteueraufkommen entsteht. Die Neuberechnung könnte nach Einschätzung Muttachs aber dennoch dazu führen, dass die Eigentümer unbebauter Grundstücke mit einer höheren Belastung rechnen müssen. Darin sieht der OB durchaus Vorteile: „Das schafft Anreize, diese Grundstücke einer baulichen Nutzung zur Verfügung zu stellen und damit dem Flächenfraß entgegenzuwirken.“

Die zusätzliche Belastung einzelner Grundeigentümer könnte in Einzelfällen auch „deutlich ausfallen“, gibt der Rheinauer Stadtkämmerer Uwe Beck zu bedenken. Die Stadt Rheinau werde Beispielrechnungen erstellen und die Bürger darüber in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung informieren. Grundsätzlich strebe auch die Rheinauer Stadtverwaltung die Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer an, so Beck.

Das gilt auch für die Stadt Renchen. Wie sein Acherner Amtskollege, so rechnet auch Bürgermeister Bernd Siefermann damit, dass vor allem die Grundstücke von 2025 an eine höhere Steuerbelastung erfahren, die baulich „untergenutzt“ sind oder in ihrer Wertentwicklung seit 1964 unterdurchschnittlich waren.

Kraftakt für die Kommunen

Sasbachs Bürgermeister Gregor Bühler begrüßt das neue Grundsteuergesetz: Schließlich beruhe die Bemessung derzeit noch auf den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1964. Die Bemessung nach Bodenrichtwerten mit Verzicht auf die Bewertung der Grundstücksbebauung sei aus Sicht der Gemeinde Sasbach positiv, da hierdurch „ein enormer Bürokratieaufwand“ verhindert wird. Trotzdem stelle die Grundsteuerreform für die Kommunen nach der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts und der Umsatzsteuerreform erneut einen zusätzlichen Kraftakt dar.

Kritisieren könnte man, so Bühler, dass dem von vielen Kommunen geäußerten Wunsch nach Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke, also einer sogenannten „Baulückensteuer“ nicht entsprochen wurde.

Das Grundsteuermodell geht zu Lasten der Familien
Oliver Rastetter, Bürgermeister in Lauf

Nicht ganz zufrieden ist Laufs Bürgermeister Oliver Rastetter: „Ich hätte mir gewünscht, dass zumindest die Immobilienart in die Berechnung mit eingeflossen wäre.“ So würden Einfamilien- sowie Zweifamilienwohnhäuser benachteiligt, Geschäftshäuser ebenso wie Hochhäuser bevorzugt. „Aus meiner Sicht geht das Grundsteuermodell somit zu Lasten der Familien“, so Rastetter. „Gewisse Ungerechtigkeiten“ befürchtet auch Sasbachwaldens Kämmerer Achim Grommann: „Ein Villengrundstück und ein Grundstück mit Omas Häusle in gleichartiger Wohnlage, aber großem Garten werden gleich bewertet.“

„Gewinner und Verlierer“ erwartet Stefan Hattenbach von der Reform. Für den Kappelrodecker Bürgermeister ist jedoch schon heute klar, dass die Gemeinde nicht zu den Verlierern gehören darf: „Grundsteuermindereinnahmen sind in Kappelrodeck nicht zu verkraften.“ Eine ganz andere Frage ist für Hattenbach, ob die reine Bodenwertsteuer einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung standhalten wird.

In Seebach sind nach Ansicht von Bürgermeister Reinhard Schmälzle keine neuen Ungerechtigkeiten aufgrund des Bodenrichtwertmodells zu erwarten, da es hier kaum Geschosswohnungsbau gibt. Ottenhöfens Bürgermeister Hans Jürgen Decker verweist unterdessen darauf, dass die Auswirkungen der Grundsteuerreform für die Grundeigentümer in seiner Gemeinde aus heutiger Sicht noch nicht beurteilt werden könnten.

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