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Oberbürgermeister zieht Veto zurück

Umstrittenes Betonwerk in Achern wird vorerst nicht gebaut

Die Entwicklung hat sich bereits abgezeichnet: Acherns Oberbürgermeister Klaus Muttach hat im Tauziehen um das umstrittene Betonwerks sein Veto gegen eine Entscheidung des Gemeinderats zurückgenommen.

Standort Betonwerk Achern Güterhallenstraße
Rückschlag: Die Pläne für das an diesem Standort in der Güterhallenstraße geplante Betonwerk dürften fürs erste gestoppt sein. Foto: Michael Moos

Das in der Güterhallenstraße geplante Betonwerk wird vorerst nicht gebaut: Oberbürgermeister Klaus Muttach hat seine Ankündigung wahrgemacht und sein Veto gegen die Entscheidung des Gemeinderats zurückgezogen. Dieser hatte am 10. Januar durch einen mehrheitlich gefassten Beschluss das Betonwerk zu stoppen versucht.

Die Rücknahme des Vetos erfolgte im Licht neuer Erkenntnisse, so Muttach auf Anfrage gegenüber den BNN. Einzelheiten habe er am Dienstagabend im Ältestenrat mit den Vorsitzenden der Gemeinderatsfraktionen besprochen. Im Kern gehe es darum, dass das von der Baurechtsbehörde geforderte Lärmgutachten sich als „unvollständig“ erwiesen habe.

Verwaltung hatte Gemeinderat empfohlen, Betonwerk zu genehmigen

Die Verwaltung hatte dem Gemeinderat ursprünglich empfohlen, die von dem Investor geforderte Ausnahme von der für das Gebiet „Hinterbann-Güterhallenstraße“ geltende Veränderungssperre zu befürworten und das Betonwerk zu genehmigen, um Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Begründet wurde dies mit einer entsprechenden Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt in Offenburg.

Als der Gemeinderat die Zustimmung unter anderem mit Hinweis auf das in direkter Nachbarschaft auf dem ehemaligen Glashüttenareal entstehende Seniorenzentrum verweigerte, sah sich der Oberbürgermeister zur Vermeidung eines finanziellen Schadens für die Stadt Achern gezwungen, sein Veto gegen diesen Beschluss einzulegen und die Sache zur Entscheidung beim Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Dass es möglicherweise neue Erkenntnisse gibt, hat sich in den vergangenen Tagen abgezeichnet. Oberbürgermeister Muttach zufolge geht es um den Unterschied zwischen einem „Gewerbegebiet“ und einem „eingeschränkten Gewerbegebiet“.

Betonwerk-Investor kann Widerspruch einlegen

Letzteres gelte für den Standort des Betonwerks und sei folglich entscheidend für die hier geltenden Lärmgrenzen. Laut Muttach seien die schalltechnischen Auswirkungen des geplanten Betonwerks zwar für das einstige Glashüttengelände errechnet worden, nicht aber für den Geltungsbereich des „eingeschränkten Gewerbegebiets“ in der Güterhallenstraße. Das hätten Nachprüfungen erst jetzt ergeben.

Unter dem Strich sei das vorliegende Gutachten „unzureichend“ und das Betonwerk als „nicht zulässig“ einzustufen, so Muttach. Deshalb ziehe er sein Veto zurück. Der Investor könne im Fall eines ablehnenden Bescheids der Baurechtsbehörde Widerspruch einlegen und auch den Klageweg beschreiten. Doch Muttach ist sicher: „Wir sehen uns rechtlich in einer guten Position.“

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