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Kampf gegen Corona

Ab Freitag gilt wieder Ausgangssperre im Landkreis Rastatt

Im Kampf gegen Corona packt der Landkreis Rastatt wieder den Maßnahmen-Hammer aus: Ab Freitag gilt erneut eine nächtliche Ausgangssperre. Das zuständige Gesundheitsamt begründet das mit zwei Punkten.

Ausgangssperre: Ab Freitag müssen die Bewohner des Landkreises Rastatt zwischen 21 und 5 Uhr wieder zu Hause bleiben.
Ausgangssperre: Ab Freitag müssen die Bewohner des Landkreises Rastatt zwischen 21 und 5 Uhr wieder zu Hause bleiben. Foto: Oliver Hurst

Ab Freitag müssen die Bewohner des Landkreises Rastatt nachts wieder zu Hause bleiben. Das Gesundheitsamt hat eine „regionale Ausgangsbeschränkung“ erlassen. Diese gilt für den Zeitraum zwischen 21 und 5 Uhr und tritt ab Freitag, 5. März, in Kraft. Der Aufenthalt draußen ist dann nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet.

Der Stadtkreis Baden-Baden ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis liegt seit einer Woche bei über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Am Donnerstagmittag betrug sie 81,7. Außerdem liegt nach Einschätzung des Gesundheitsamts mittlerweile wieder ein diffuses Infektionsgeschehen vor.

Diese beiden Kriterien zusammengenommen, verpflichten das Gesundheitsamt nach Vorgaben des Landes zu dieser Maßnahme.

Virus-Mutationen gewinnen im Landkreis Rastatt immer mehr Anteil

Vergangene Woche hatte der zuständige Dezernent Stefan Biehl gegenüber unserer Redaktion noch erklärt, dass das Landratsamt auf das Instrument zunächst verzichte, weil damals 40 Prozent der Neuinfektionen auf ein Ausbruchsgeschehen in der Notbetreuung eines Kindergartens in Bietigheim zurückzuführen waren. Damit gab es im Gegensatz zum diffusen Infektionsgeschehen einen klaren Hotspot.

Mittlerweile hat sich das offenbar gewandelt. Es seien nun „viele kleinen Ausbruchsgeschehen zu beobachten“. Außerdem spielten ansteckende Virusvarianten eine immer größere Rolle. Ihr Anteil bei 189 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen betrug 44,4 Prozent.

Verfügung in der Corona-Krise gilt bis zum 19. März

Die Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 19. März. Sie wird aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Das Landratsamt erhofft sich, mit der Ausgangssperre den Anstieg der Fallzahlen zu bremsen. Es sei eine „effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens zu erwarten“. Die Maßnahme ist aus Sicht der Kreisbehörde „verhältnismäßig und erforderlich, da kein wirksames Mittel ersichtlich ist, die Ausbreitung des Virus zu verhindern“.

In direkter Nachbarschaft im Norden gibt es im Landkreis Karlsruhe die gegenteilige Entwicklung. Dort gab es bislang eine Ausgangsbeschränkung, die aber am 7. März endet.

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