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Abweichung städtebaulich vertretbar

Landratsamt erteilt Genehmigung: Snackautomat in Bietigheim darf bleiben

Muhammet Bicer freut sich: Sein Snackautomat in der Bietigheimer Nelkenstraße darf am jetzigen Standort bleiben. Das Landratsamt hatte zunächst eine Genehmigung abgelehnt.

Mann räumt Snackautomat ein.
Muhammet Bicer ist erleichtert: Sein Automat in der Bietigheimer Nelkenstraße, der auf dem Grundstück seines Bruders steht, wurde vom Landratsamt genehmigt. Foto: Hans-Jürgen Collet

„Das ist mega! Ich habe das Schreiben vom Landratsamt dreimal durchgelesen, weil ich es nicht glauben konnte!“, freut sich Muhammet Bicer. Der 32-jährige Bietigheimer hatte am Rand des Grundstücks seines Bruders in der Nelkenstraße 15 einen Snackautomaten aufgestellt.

Das Landratsamt lehnte den Standort aber zunächst ab, weil dieser deutlich außerhalb des Baufensters liegt. Nun hat das Landratsamt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt. Begründung: Die Abweichung vom Regelwerk ist städtebaulich vertretbar.

Muhammet Bicer hatte zunächst im August vergangenen Jahres den Automaten aufgestellt und erst dann den erforderlichen Bauantrag gestellt. Er war ursprünglich davon ausgegangen, dass ein Bauantrag nicht erforderlich sei, weil der Automat auf einem Privatgrundstück steht, berichtete der 32-jährige Zugschaffner auf Anfrage.

Doch dem war nicht so: „Aufgrund fehlender Vergleichsfälle“ lehnte das Landratsamt nämlich eine Genehmigung im Kenntnisgabeverfahren ab und wies darauf hin, dass ein Befreiungsantrag im Baugenehmigungsverfahren erforderlich sei. Die Gemeindeverwaltung folgte der Argumentation der Kreisbehörde, was jedoch auf Kritik im Bietigheimer Gemeinderat stieß.

Gemeinderat befürwortet Standort des Snackautomaten in Bietigheim einstimmig

Bürgermeister Constantin Braun ließ sich von der Argumentation der Gemeinderäte umstimmen, der Beschluss für den Erhalt des Snackautomaten fiel einstimmig.

Die Verwaltung schickte die Zustimmung mit der Bitte um wohlwollende Prüfung an das Baurechtsamt im Landratsamt: „Wenn eine Gemeinde sagt, dass sie sich etwas vorstellen kann, dann wird im Landratsamt nicht versucht, etwas zu verhindern“, schildert der Rathauschef im Gespräch mit dieser Redaktion seine Erfahrungen mit der Kreisbehörde.

Bietigheimer Snackautomat in Neubürger-Gutscheinheft aufgenommen

Mit dem Automaten möchte sich Bicer ein zweites Standbein aufbauen. Für ihn gibt es außer der behördlichen Genehmigung aber noch einen weiteren Grund zur Freude: Sein Snackautomat hat es in das Neubürger-Gutscheinheft der Gemeinde geschafft, das inzwischen vergriffen ist und demnächst erneut in Druck geht.

„Wenn sich jemand bei uns im Rathaus anmeldet, dann wird er mit diesem Gutscheinheft willkommen geheißen. Es ist eine nette Geste, mit der wir den örtlichen Einzelhandel unterstützen wollen“, erläutert Bürgermeister Braun. Das Heft umfasst 29 Gutscheine, die Gemeinde übernimmt die Herstellungskosten: „Das ist für uns eine Form der Wirtschaftsförderung“, so der Rathauschef.

In den vergangenen Wochen haben auch etliche Neubürger direkt nach dem Gutscheinheft gefragt.
Constantin Braun
Bürgermeister

So gibt es beispielsweise eine Brezel beim örtlichen Bäcker, eine Tasse Kaffee im Café oder eben einen Nachlass beim Kauf eines Snacks aus dem Automaten. Die Kosten hierfür übernehmen allerdings die jeweiligen Anbieter, stellt Braun klar. Das Gutscheinheft wird in einer Auflage von 500 Stück gedruckt, pro Jahr werden etwa 150 ausgegeben, weiß der Schultes. „Die Aktion ist relativ erfolgreich. In den vergangenen Wochen haben auch etliche Neubürger direkt nach dem Gutscheinheft gefragt“, berichtet Braun. Sie bekommen es nun nach Hause geschickt.

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