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Streit zwischen Kommune und Verein

Fußballer müssen in Nachbarort umziehen: Ab sofort tickt die Uhr für den Rot-Weiß Elchesheim

Seit mehr als 70 Jahren nutzt der Rot-Weiß Elchesheim seinen Fußballplatz. Doch jetzt ist Schicht im Schacht. Im Sommer 2023 müssen die Fußballer das Gelände räumen. Das ist das Ergebnis einer Gerichtsverhandlung zwischen Verein und Kommune.

Eine Wiese, dahinter ein Clubhaus
Der Rot-Weiß Elchesheim darf zwar vorerst auf seinem Sportgelände bleiben, die Hälfte des Hartplatzes muss er für eine Skater-Anlage aber schon jetzt abtreten. Foto: Helmut Heck

Was der Fußballverein Rot-Weiß Elchesheim (RWE) und die Gemeinde bislang nicht allein geschafft haben, ist jetzt vor Gericht gelungen. Im Streit um die Zukunft des Vereinsgeländes der Fußballer haben sich beide Seiten am Mittwoch auf einen Vergleich geeinigt. Der RWE darf sein Domizil bis zum 30. Juni 2023 weiter nutzen. Danach ist aber definitiv Schluss.

Es dürfte eine in Mittelbaden bislang einmalige Eskalationsstufe in einem Streit zwischen Kommune und Verein gewesen sein. Bürgermeister Rolf Spiegelhalder und der RWE-Vorsitzende Dieter Link trafen vor dem Landgericht Baden-Baden aufeinander. Die Verhandlung war der Höhepunkt einer jahrelangen Auseinandersetzung um ein geplantes Neubaugebiet anstelle des bisherigen Fußballplatzes, die auch schon den Petitionsausschuss des Landtags beschäftigt hat.

Richter Stephen Koch fasste die Geschichte noch einmal kurz zusammen. Der Verein nutzt den Sportplatz seit 1949. Mehr als 70 Jahre lang hat die Gemeinde ihm das Gelände kostenlos zur Verfügung gestellt. 2018 beschloss der Gemeinderat allerdings, auf dem Areal ein Baugebiet zu entwickeln. Der RWE soll deshalb auf das Gelände des mittlerweile aufgelösten FC Illingen im benachbarten Ortsteil umziehen.

Am 22. Februar dieses Jahres hatte die Gemeinde dem Verein die Kündigung für die Anlagen in Elchesheim zum 30. Juni 2021 ausgesprochen. Die erste Herrenmannschaft hat für ihre Rundenspiele in der Landesliga seitdem Exil in Staufenberg gefunden. „Die Situation ist sehr schwer“, sagte Vorsitzender Link vor Gericht. Der Nachwuchs bis zur D-Jugend trainiere in Au am Rhein, Würmersheim und Durmersheim, die Kinder bis zur E-Jugend hätten den Spielbetrieb nach den Sommerferien bislang überhaupt nicht mehr aufgenommen.

Annäherung in zweiter Instanz

Gegen die Kündigung war der Verein in erster Instanz vor das Amtsgericht Rastatt gezogen, hatte dort aber keinen Erfolg. In zweiter Instanz vor dem Landgericht näherten sich die Parteien jetzt aber erfolgreich an.

Landgerichtspräsident Frank Konrad Brede, der in dem Fall als Beisitzer der Kammer fungierte, hatte zuvor Bürgermeister Spiegelhalder die Aussage abgerungen, dass die Gemeinde trotz der Wohngebietspläne nicht unmittelbar Zugriff auf das Areal benötige. Rein juristisch handle es sich bei der Überlassung des Geländes an den Verein um einen Leihvertrag.

Den halben Hartplatz muss der Verein schon jetzt abtreten

Die Kommune könne die Leihgabe zwar jederzeit zurückverlangen. Allerdings sei dabei der „wahnsinnig lange Zeitraum“ zu berücksichtigen, den der Verein bislang zur Nutzung hatte: „Das ist sicher verfestigt. Die Frage ist: Wie viel Zeit muss man dem Verein geben?“ Eine dauerhafte Überlassung sei ohne Aussicht auf Erfolg.

Die Antwort fanden beide Seiten nach mehreren Unterbrechungen der Verhandlung im Konsens: noch rund eindreiviertel Jahre. Allerdings steht dem RWE auch bis Ende Juni 2023 nur noch der Rasenplatz vollständig zur Verfügung. Die Hälfte des benachbarten Hartplatzes muss der Verein bereits jetzt abtreten. Die Gemeinde will dort eine Skateranlage aufbauen, die einer Sanierung des Rheindamms in Illingen weichen musste. Am Ende zeigten sich sowohl Link als auch Spiegelhalder versöhnlich und gaben beide zu Protokoll: „Wir sind zufrieden.“

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