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Mündliche Verhandlung

Jetzt nehmen Verwaltungsrichter die OB-Wahl von Rastatt unter die Lupe

Ging es bei der OB-Wahl in Rastatt im vergangenen Jahr mit rechten Dingen zu? Eine Bürgerin hat Zweifel und deshalb Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben. Was steckt dahinter?

Mann und Frau vor dem Rathaus.
15. Oktober 2023: OB Hans Jürgen Pütsch gratuliert seiner Nachfolgerin Monika Müller. Darf die 49-Jährige ihr Amt behalten? Foto: Hans-Jürgen Collet

Der Prozess mit der Klage gegen die Rastatter OB-Wahl beginnt an diesem Dienstag. Fragen und Antworten.

Warum wird die OB-Wahl ein Fall für das Verwaltungsgericht?
Bei der Stichwahl am 15. Oktober vergangenen Jahres hatte Monika Müller (SPD) mit 50,3 Prozent die Nase knapp vorn gegenüber ihrem Mitbewerber Michael Gaska (parteilos, 49,7 Prozent). Gerade mal 70 Stimmen trennten beide Kandidaten. Doch gegen die Wahl ging ein Einspruch beim Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe ein. Die Aufsichtsbehörde hielt die OB-Wahl jedoch für rechtens. Gegen diese Entscheidung wiederum wurde Anfechtungsklage erhoben.
Wer steckt hinter der Anfechtung?
Nach Informationen dieser Redaktion steckt eine Frau aus dem Münchfeld hinter der Klage, die namentlich nicht genannt werden will. Sie zählte zu den Initiatoren des Bürgerentscheids im vergangenen Jahr über den Standort des künftigen Zentralklinikums am Münchfeldsee. Insider gehen jedoch davon aus, dass hinter der Klägerin noch finanzkräftige Mitstreiter stecken. Vertreten wird die Klage von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Freiburg, der schon vor der mündlichen Verhandlung die OB juristisch in die Zange genommen hat.
Wie lauten die Vorwürfe?
Im Raum stehen unter anderem diese Vorwürfe: Verletzung des Neutralitätsgebots und Wahlbeeinflussung durch den damaligen Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch, Verletzung der Neutralitätspflicht durch städtische Mitarbeiter, Verletzung von Plakatierungsregeln.
Warum befasst sich jetzt sogar der Landtag mit der Rastatter OB-Wahl?
Der Gerichtsverhandlung sind bereits kleine juristische Scharmützel vorausgegangen. Die Wahlanfechterin hatte gerügt, dass sich Müller in einer amtlichen Pressemitteilung zu den Erfolgsaussichten der Klage äußerte, obwohl sie selbst als Kandidatin am Verfahren beteiligt ist. Müller ließ daraufhin die Pressemitteilung auf der städtischen Homepage umformulieren. Daraufhin strebte die Klägerin ein Disziplinarverfahren gegen Müller an. Vorwurf: Die bestellte OB habe sich in amtlicher Eigenschaft „unsachlich und parteiisch“ zum laufenden Klageverfahren geäußert, obwohl sie bei der Anfechtungsklage gegen die OB-Wahl als Kandidatin und somit als Privatperson beteiligt sei. Das RP lehnte ein Disziplinarverfahren ab. Die Klägerin reichte deshalb beim Landtag eine Petition ein, weil derselbe RP-Beamte entschieden habe, der bereits den Einspruch gegen die OB-Wahl bearbeitet hatte.

Verwaltungsgericht setzt zwei Verhandlungstage an

Ist bereits an diesem Dienstag mit einer Entscheidung zu rechnen?
Nein. Das Verwaltungsgericht hat sogar zur Sicherheit einen Folgetermin am Mittwoch, 24. April, für die mündliche Verhandlung angesetzt. Doch selbst dann ist es unwahrscheinlich, dass die Richter gleich einen Beschluss verkünden.
Herrschen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Rastatt klare Verhältnisse?
Kommt drauf an. Sollte das Gericht entscheiden, dass die OB-Wahl wiederholt werden muss, ist wohl davon auszugehen, dass Monika Müller Rechtsmittel einlegt und in die nächste Instanz zieht. Sollte das Gericht die Entscheidung des RP bestätigen, bliebe die Frage, ob die Klägerin sich damit abfindet oder ebenfalls das Urteil von der nächsten Instanz überprüfen lässt. Geht es juristisch weiter, würde Monika Müller bis auf Weiteres kommissarisch als vom Gemeinderat „bestellte“ Oberbürgermeisterin amtieren.
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