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Gaska verfolgt Verfahren

OB-Wahl in Rastatt: Prozessbeginn in Karlsruhe endet mit Ankündigung

Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe ist am Dienstagnachmittag die Beweisaufnahme im Verfahren um die OB-Wahl in Rastatt 2023 geendet. Auch der Wahlverlierer ist vor Ort. Die Richter wollen schnell entscheiden.

Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das Verfahren zur OB-Wahl in Rastatt im vergangenen Jahr begonnen.
Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das Verfahren zur OB-Wahl in Rastatt im vergangenen Jahr begonnen. Foto: Egbert Mauderer

Die Rolle des früheren Rastatter Oberbürgermeisters Hans Jürgen Pütsch (CDU) als Wahlleiter bei der OB-Wahl stand am Dienstagmorgen im Mittelpunkt der mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Das Ergebnis der Wahl steht auf dem Prüfstand, weil eine Bürgerin aus Rastatt Anfechtungsklage erhoben hat.

Die Verhandlung hat unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Die zehnte Kammer des Verwaltungsgerichts hat bei der Vernehmung von insgesamt neun Zeugen zunächst Äußerungen des damaligen Oberbürgermeisters Hans Jürgen Pütsch ins Visier genommen.

Im Raum steht der Vorwurf, ob Pütsch als Wahlleiter Wahlempfehlungen ausgesprochen hat.

Prozess um OB-Wahl in Rastatt 2023: Welche Rolle spielte Hans Jürgen Pütsch?

Bei der Beweisaufnahme ging es dabei um die Sitzung des Gemeinderats am 1. August vergangenen Jahres. Damals wurde Mats Tilebein zum neuen Dezernenten gewählt.

Außerdem ging es um den Abend des 24. September, als der erste Wahlgang stattfand. Auch hier prüft das Gericht, ob Pütsch sich dafür ausgesprochen hat, dass ihm eine Frau nachfolgt im Amt.

Zu den vernommenen Zeugen zählten neben Hans Jürgen Pütsch auch drei Stadträte sowie weitere Bürger. Im fast voll besetzten Verhandlungssaal des Verwaltungsgerichts waren weitere Stadträte anwesend.

Auch Wahlverlierer Michael Gaska verfolgt die Verhandlung. Fragen dieser Redaktion, unter anderem zu seinen möglichen Verbindungen zur Klägerin, wollte Gaska nicht beantworten.

Kurz nach 16 Uhr beendete der Vorsitzende Richter Stephan Neidhardt die Verhandlung. Er kündigte an, dass die Entscheidung an diesem Mittwoch verkündet werden soll.

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