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Verstoß gegen Tierschutzgesetz?

Polizei befreit Hund aus Auto in Rastatt: Peta stellt Anzeige gegen Halter

In Rastatt musste die Polizei vor einigen Tagen einen dehydrierten Hund aus einem Auto befreien. Für den Halter könnte das ein Nachspiel haben. Die Tierrechtsorganisation Peta hat Anzeige erstattet.

Der Polizei-Schriftzug steht auf einem Einsatzfahrzeug.
Einsatz für die Polizei: Beamte mussten in Rastatt einen Hund aus einem Auto befreien. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Die Tierrechtsorganisation Peta hat Strafanzeige gegen einen Hundehalter gestellt. Die Person hatte am 5. Mai auf einem Parkplatz in der Ottersdorfer Straße in Rastatt einen Hund im Auto zurückgelassen. Nach einem Zeugenhinweis befreiten Polizisten das dehydrierte Tier.

Die Beamten schlugen dafür eine Scheibe des Fahrzeugs ein. Nach Polizeiangaben hatte sich der Hund zuvor verletzt, als er mutmaßlich versuchte, selbst aus dem Auto zu kommen. Er wurde zu einem Tierarzt gebracht.

Peta schreibt in einer Pressemitteilung von einer „Todesfalle für den Hund“. Eine Fachreferentin der Organisation wird in der Mitteilung mit den Worten zitiert: „Wer einen Hund bei warmen Außentemperaturen im Auto zurücklässt, riskiert das Leben des Tieres und muss mit einer Strafanzeige rechnen.“

Peta fordert Tierhalteverbot

Die Organisation sieht einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dieses untersage, Tieren länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Leiden oder Schmerzen zuzufügen. Peta fordert ein Tierhalteverbot für die verantwortliche Person.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Offenburg laufen Ermittlungen gegen den Halter oder die Halterin. Nähere Angaben zu der Person machte ein Sprecher des Präsidiums mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz nicht. Der Hund befinde sich wieder in deren Obhut.

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