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Kredite seien „Wahlkampfkasse“ der Regierung

AfD-Landtagsfraktion klagt gegen Corona-Hilfen

Die AfD-Landtagsfraktion hat gegen die beschlossenen Corona-Hilfen des Landes Baden-Württemberg Beschwerde beim Landesverfassungsgerichtshof eingelegt. Sie richtet sich sowohl gegen die Regierung als auch gegen den Landtag selbst.

Die AfD-Landtagsfraktion hat gegen die Corona-Hilfen des Landes Beschwerde eingelegt – unter anderem weil die Kredite nicht nur für die Pandemie-Bekämpfung verwendet würden.
Die AfD-Landtagsfraktion hat gegen die Corona-Hilfen des Landes Beschwerde eingelegt – unter anderem weil die Kredite nicht nur für die Pandemie-Bekämpfung verwendet würden. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart gab den Eingang des Schriftsatzes bekannt. Er liegt unserer Redaktion vor. Die Klage teilt sich in drei wesentliche Aspekte.

Der AfD-Landtagsfraktion zufolge hat der Landtag zum einen seine Verletzung der sogenannten Schuldenbremse unzureichend begründet und schon damit gegen die Landesverfassung verstoßen.

Zum zweiten sei die Streckung des vorgesehenen Tilgungszeitraums unangemessen, was auch der Landesrechnungshof festgestellt habe.

Und drittens würde die gebilligten Kredite keineswegs nur im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie verwendet, sondern zum größeren Teil als „Wahlkampfkasse“ der Regierung.

Streitpunkt: Gilt die Corona-Pandemie als Naturkatastrophe?

Neben anderen Oppositionsfraktionen habe auch der Rechnungshof den mangelnden Corona-Bezug von Projekten wie intelligenter Verkehrsteuerung, Photovoltaik-Speichern, Digitalisierung des Straßenbaus oder der Holzbauoffensive kritisiert.

Die sogenannte Schuldenbremse verbietet dem Land seit 2020 die Aufnahme neuer Schulden. Bei Konjunkturabschwüngen oder Naturkatastrophen kann sie außer Kraft gesetzt werden. Die Anleihen müssen dann in überschaubarem Zeitraum getilgt werden.

Im März 2020 hatte der Landtag deshalb festgestellt, dass es sich bei der Corona-Pandemie um eine Naturkatastrophe handle, und fünf Milliarden Euro neuer Kredite bewilligt. Sie sollten innerhalb von zehn Jahren zurückgezahlt werden.

Im Herbst wurden weitere knapp 2,2 Milliarden Euro genehmigt und der Gesamt-Tilgungsrahmen auf 25 Jahre gestreckt. Ein entsprechender Nachtrag für den laufenden Doppelhaushalt folgte.

Die AfD-Fraktion ist überzeugt, dass es sich bei der Corona-Pandemie nicht um eine Naturkatastrophe im Sinne des Haushaltsverfassungsrechts handelt und die Landesregierung das spätestens im Herbst auch habe wissen müssen.

Selbst, wenn man das anders einschätze, hätte man die Zweckbindung der Mittel und angemessene Tilgungsfristen berücksichtigen müssen. Die getroffenen Entscheidungen beraubten kommende Landtage jeglicher eigenen Gestaltungsmöglichkeit.

Die Pressestelle des Verfassungsgerichtshofs erklärte, Landesregierung und Landtag würden zunächst Schritt Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

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