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Mund-Nasen-Bedeckung für Kinder

Baden-Württemberg führt Maskenpflicht an Grundschulen ein

Erst seit dieser Woche sind Grundschüler in Baden-Württemberg wieder im Regelunterricht an den Schulen. Nun gibt es neue Bestimmungen für sie.

Der Schriftzug «Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht auf dem gesamten Schulgelände» und ein Piktogramm einer Maske sind auf einem Schild am Eingang einer Schule zu sehen.
Was bislang nur in weiterführenden Schulen galt, soll nun auch in Grundschulen Einzug halten: Die Maskenpflicht im Unterricht. Foto: Stefan Sauer picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Das Land Baden-Württemberg führt wegen steigender Corona-Infektionszahlen die Maskenpflicht an Grundschulen ein. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag in Stuttgart aus Regierungskreisen.

Die Grundschüler, die seit dieser Woche wieder im vollen Präsenzunterricht sind, sollen demnach im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Wie der SWR berichtete, soll zudem an den weiterführenden Schulen künftig Wechselunterricht möglich sein, um in den Klassen 5 und 6 die Abstandsregeln einhalten zu können.

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