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Umbuchung auf andere Präparate

Termine für zweite Corona-Impfung nach Erstimpfung mit Astrazeneca bleiben gültig

Termine für die zweite Corona-Impfung für unter 60-Jährige nach einer Erstimpfung mit Astrazeneca bleiben gültig. Bei der Zweitimpfung soll mit dem Impfstoff von Biontech oder Moderna geimpft werden.

Ein Mitarbeiter vom Impfzentrum hält eine Spritze mit dem Covid-19-Impfstoff in der Hand.
Termine für eine zweite Impfung gegen das Coronavirus für unter 60-Jährige nach einer Erstimpfung mit Astrazeneca behalten ihre Gültigkeit. Bei der Zweitimpfung soll laut Sozialministerium mit dem Impfstoff von Biontech oder Moderna geimpft werden. Foto: Sina Schuldt/dpa/Symbolbild

Gebuchte Termine für die zweite Corona-Impfung für unter 60-Jährige, die bereits einmal mit Astrazeneca geimpft wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Sie werden im Impfzentrum auf eines der beiden vorhandenen mRNA-Präparate von Biontech oder Moderna umgebucht, wie das Sozialministerium am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Sollte kein solches Vakzin zur Verfügung stehen, gebe es vor Ort einen neuen Termin für die Zweitimpfung.

Am Dienstag hatten sich die Gesundheitsminister einstimmig in der Frage zum weiteren Vorgehen bei unter 60-Jährigen geeinigt. Sie folgten damit dem Vorschlag der Ständigen Impfkommission (Stiko) von Anfang April.

Sozialminister Manne Lucha (Grüne) sagte, die Stiko mache in ihrer Empfehlung deutlich, dass eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach einer Erstimpfung mit Astrazeneca sicher und wirksam sei. Wer möchte, kann im Einzelfall nach Rücksprache mit dem Arzt auch seine Zweitimpfung mit Astrazeneca bekommen.

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