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Studieren in Baden-Württemberg

Direktor der Heidelberger Universität: Wer gegen 3G verstößt, fliegt aus Lehrveranstaltung

Baden-Württembergs Studierende dürfen sich in den kommenden Monaten auf Präsenzveranstaltungen freuen. Allerdings hat der Rektor der Heidelberger Universität ausdrücklich an die Einhaltung der 3G-Regel erinnert.

Bernhard Eitel spricht.
Eitel betont allerdings, dass auch Ungeimpften die Lehrveranstaltungen durch kostenlose Coronatests ermöglicht werden soll. (Symbolbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Studierende müssen sich zum Start ins Wintersemester an die Corona-Vorgaben halten, Nachweise vorlegen - und ansonsten mit Konsequenzen rechnen. „Wer gegen die Regel verstößt, wird aus der Lehrveranstaltung verwiesen“, sagte der Rektor der Heidelberger Universität, Bernhard Eitel, der „Rhein-Neckar-Zeitung“ (Montag).

„Der- oder diejenige darf das Universitätsgelände nicht betreten - so lange, bis er oder sie nachweisen kann, geimpft, genesen oder getestet zu sein. Sollte das wiederholt vorkommen, dann müssen wir uns natürlich etwas einfallen lassen.“

3G-Regel auch an Karlsruher Hochschule verpflichtend

Auch die Hochschule Karlsruhe hatte schon angekündigt, dass Studierende, die sich nicht an die sogenannte 3G-Regel halten, künftig mit einem Ausschluss von der Hochschule rechnen müssen.

„Wir führen gerade eine Umfrage unter unseren Studierenden durch, wonach der weit überwiegende Teil der Studierenden bereits doppelt geimpft ist“, sagte Eitel.

Ungeimpften soll Teilnahme an Lehrveranstaltungen ermöglicht werden

Für Ungeimpfte gebe es eine Übergangszeit, „in der wir alles tun, um auch ihnen die Teilnahme an unseren Veranstaltungen zu ermöglichen“. Bis Ende November würden kostenlose Schnelltests angeboten. „Grundsätzlich empfehlen wir aber denjenigen, die noch nicht geimpft sind - sofern das aus gesundheitlichen Gründen für sie möglich ist -, sich auch impfen zu lassen“, sagte der Rektor. „Nicht nur, um den universitären Betrieb sicherzustellen, sondern auch, um die eigenen Kommilitoninnen und Kommilitonen zu schützen.“

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