Skip to main content

Kontrolle des Impfstatus

Polizei: Nur ein kompletter Lockdown kontrollierbar

Die Polizei hat sich kritisch zu den Ausgangsbeschränkungen in Corona-Hotspots in Baden-Württemberg geäußert. Grund dafür ist die schwierige Durchsetzung der Kontrollen von Ungeimpften.

Ein Polizeiwagen fährt mit eingeschaltetem Blaulicht.
Die Belastungen durch die Kontrollen sind weit über den Kapazitäten der Polizei. Foto: David Inderlied/dpa/Illustration

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Baden-Württemberg halten weder die Ausgangsbeschränkungen in Corona-Hotspots noch die geplante 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln für durchsetzbar. „Niemand trägt ein Schild um den Hals „Ungeimpft“. Nach welchen Kriterien soll die Polizei Kontrollen durchführen?“, sagte der DPolG-Chef Ralf Kusterer zu den nächtlichen Ausgangsverboten für Ungeimpfte etwa im Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Ostalbkreis und dem Kreis Biberach.

Wir werden irgendwann eine Maßnahme treffen müssen, die für alle flächendeckend gilt.
Hans-Jürgen Kirstein, GdP-Landeschef

Die für die Kontrollen zuständigen Ortspolizeibehörden seien weit über der Belastungsgrenze, sagte Kusterer. Nur ein kompletter Lockdown lasse sich kontrollieren und überwachen: „Ein Teil-Lockdown ist nahezu nicht durchsetzbar.“ Die Polizei werde nur Stichproben machen können. „Wir werden irgendwann eine Maßnahme treffen müssen, die für alle flächendeckend gilt“, sagte auch GdP-Landeschef Hans-Jürgen Kirstein. Ausgangssperren für Ungeimpfte ergäben „auch aus gesellschaftspolitischer Sicht keinen Sinn“.

Polizei sieht Kontrolle als Aufgabe der Ordnungsämter

Das Kontrollieren von Impf- oder Testnachweisen sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Polizei, sagte DPolG-Landeschef Kusterer. „Es ist zunächst keine polizeiliche Aufgabe, die geltenden Corona-Regeln, ob 2G oder 3G, durchzusetzen, sondern eine Aufgabe der Ordnungsämter.“ Die Polizei komme in der Regel nur dann, wenn es Konflikte gebe. Das gelte auch für die Kontrolle in Bussen und Bahnen.

nach oben Zurück zum Seitenanfang