Nach dem Vorwurf wurde die Staatsanwaltschaft Karlsruhe aktiv und erhob am Ende ihrer Ermittlungen Anklage. Das Amtsgericht Karlsruhe hat nun die Eröffnung eines Hauptverfahrens „wegen des Tatvorwurfs der Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung abgelehnt“, wie es in einer Mitteilung des Gerichts vom Montag heißt.
Zur Begründung erklärt Julia Kürz, Vizepräsidentin des Amtsgerichts und dessen Pressesprecherin, es bestehe „aufgrund des von der Staatsanwaltschaft dargelegten Ermittlungsergebnisses keine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass dem Angeschuldigten am Ende einer Hauptverhandlung die Tat nachzuweisen sein wird“.
Kürz verweist auf Paragraf 203 der Strafprozessordnung (StPO), wonach ein Gericht die Eröffnung eines Hauptverfahrens nur beschließt, wenn der Angeschuldigte nach den vorliegenden Erkenntnissen „einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.“
Beschwerde am Landgericht Karlsruhe möglich
Über den Vorfall selbst und die Beteiligten gibt das Gericht keine Auskunft. Es gibt aber Stimmen, die behaupten, der Vorfall habe sich nach einer Opernpremiere ereignet und die Polizei sei eingeschaltet gewesen.
Wie es in der Angelegenheit weitergeht, ist gegenwärtig noch offen, da die Möglichkeit besteht, binnen einer Woche beim Landgericht Karlsruhe Beschwerde einzulegen. Sollte von dieser Option kein Gebrauch gemacht werden, könnte die Leitung der Karlsruher Staatsbühne zumindest einen von vier Komplexen abhaken, die aktuell juristisch aufgearbeitet werden.
Anhängig ist weiterhin der Vorwurf der Verbreitung pornografischer Schriften; hier ist ein leitender, mittlerweile entlassener Mitarbeiter des Hauses ins Visier der Justiz geraten. Ebenfalls beschuldigt ist der Betreiber eines Instagram-Profils, der seinen Pornografie-Verdacht publik gemacht hat; hier wird wegen versuchter Nötigung und übler Nachrede ermittelt. Bei einem dritten Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft schon seit Längerem wegen des Verdachts der Untreue, sprich der unangemessenen Verwendung öffentlicher Gelder.