Rechtsanwalt Thomas Grupp verfolgt die Entwicklung auch für die baden-württembergische Regionalgruppe der „British Chamber of Commerce in Germany“ und für das Europa Zentrum Baden-Württemberg.
Grupp erklärt im Interview mit BNN-Redakteur Sebastian Raviol, welche rechtlichen Hürden noch zu meistern sind.
Wie viel bürokratischer ist der Handel zwischen britischen und deutschen Unternehmen durch den Brexit geworden?
GruppEr ist deutlich aufwendiger geworden. Die Zollformalitäten schmerzen die Unternehmen sehr. Die Meinung, dass es Zollfreiheit gebe, stimmt nur teilweise – nämlich bei Ursprungsware. Wenn klar ist, dass sie etwa in Großbritannien oder in der EU hergestellt wurde. Wenn nicht, kann es Zölle geben.
Wie reagieren die Unternehmen darauf?
GruppDie großen Unternehmen haben Erfahrungen in vielen Ländern. Für Kleinunternehmen und Mittelständler, die bislang nur im engeren EU-Bereich handelten, ist das eine neue Situation.
Für rechtliche Streitigkeiten ist der Commercial Court in Stuttgart und Mannheim gegründet worden. Wie hat sich dieser bislang bewährt?
GruppEr ist als Folge des Brexit für große wirtschaftliche Streitigkeiten geschaffen worden mit Berufungsinstanzen an den Oberlandesgerichten Stuttgart und Karlsruhe. Den Londoner Commercial Court gibt es schon viele Jahrzehnte – Baden-Württemberg fängt da jetzt an und möchte mithalten. Erste sehr große und werthaltige Fälle sind anhängig, diese werden einige Zeit bis zum Abschluss brauchen.
Wo landen die Fälle dann – in London oder in Stuttgart?
GruppDas ist ein guter Punkt. Bis zum Jahresende galt auch im Vereinigten Königreich die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung. Diese legte fest, welches Gericht zuständig ist. Die einschlägigen Regelungen sind nun schwieriger. Britische und deutsche Unternehmen sollten am besten eine Gerichtsstandsvereinbarung abschließen.
Was muss in den kommenden Monaten noch geklärt werden?
GruppBeim Datenschutz muss etwa geklärt werden, nach welcher Maßgabe deutsche Unternehmen Daten mit britischen Unternehmen austauschen dürfen. Und für die Regulation von Finanzdienstleistungen gibt es seit wenigen Tagen eine Absichtserklärung. Insgesamt ist die Rechtslage komplexer geworden. Aber man wird weiter zusammenarbeiten.