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Eingriff in Grundrechte

Ist die Corona-Ausgangssperre verfassungswidrig?

An diesem Mittwoch beschließt der Bundestag die Corona-Notbremse mit nächtlicher Ausgangssperre. Politiker wie Juristen wollen deshalb vors Bundesverfassungsgericht Karlsruhe ziehen.

Der Bürgersteig vor den Restaurants und Bars am Schulterblatt gegenüber der Roten Flora ist bereits zu Beginn der Ausgangssperre menschenleer. In Hamburg gilt seit Karfreitag eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Die neue Regel gilt zwischen 21.00 und 5.00 Uhr. In Hamburg dürfen die Menschen Häuser und Wohnungen nicht mehr ohne triftigen Grund verlassen. +++ dpa-Bildfunk +++
Wird eine rote Linie überschritten? Erstmals beschließt der Bundestag eine nächtliche Ausgangssperre. Doch das ist für viele Experten ein zu massiver Eingriff in die Grundrechte. Foto: Markus Scholz/dpa

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