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Bund will auf 22 Uhr verschieben

Baden-Württemberg will strengere Regeln behalten: Ausgangsbeschränkung ab 21 Uhr bleibt wohl

Der Bund plant, dass in Regionen mit Inzidenzen über 100 erst ab 22 Uhr Ausgangsbeschränkungen gelten. Alleine Spazieren oder Joggen zu gehen soll sogar bis Mitternacht erlaubt bleiben – aber nicht in Baden-Württemberg.

 Nacht und Leere: Nach dem Ende der nächtlichen Ausgangssperre in Pforzheim hält sich in der City der Andrang noch in Grenzen. Die Stellung hält „Der Dicke“ am westlichen Ende der Fußgängerzone.
Ab 21 Uhr ist in der Pforzheimer Innenstadt wie in ganz Baden-Württemberg momentan kaum ein Mensch unterwegs. Voraussichtlich bleibt es bei der Ausgangsbeschränkung ab dieser Uhrzeit. Foto: Daniel Streib

Baden-Württemberg will die coronabedingten Ausgangsbeschränkungen voraussichtlich weiter um 21 Uhr beginnen lassen und nicht auf 22 Uhr ändern. „Die Zeiten sind jetzt nicht danach, Vorhaben zu lockern“, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. „Die Situation ist prekär, auch auf den Intensivstationen.“

Baden-Württemberg war der bundesweiten Corona-Notbremse zuvorgekommen

Die Landesregierung hatte am Wochenende im Vorgriff auf die Bundes-Notbremse verfügt, dass die Menschen in Kreisen mit einer Inzidenz von über 100 von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens nicht das Haus verlassen dürfen.

Nun wollen die Fraktionen von Union und SPD im Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung aber noch ändern und bei den Ausgangsbeschränkungen aufweichen. Demnach soll es Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr geben - eine Stunde später als zunächst geplant. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.

Rechtlich könnte der Südwesten bei seiner schärferen Regelung bleiben. „Sofern Maßnahmen in einem Land strenger sind (...) so gelten diese fort“, heißt es.

Ziel der Gesetzesänderung ist es eigentlich, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln: Falls die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner – in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 liegt, sollen jeweils die gleichen Regeln gelten.

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