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Plötzlich ungeimpft

Chaostage für Johnson-Geimpfte: Janssen-Hersteller sieht Verstoß gegen EU-Recht

Die Zumutungen für Johnson-Geimpfte haben ein Nachspiel. Auch die Herstellerfirma wundert sich über die jüngsten Änderungen. Die Opposition in Berlin nimmt die Kommunikation des Bundesgesundheitsministers ins Visier.

Ein Arzt hält ein Tablett mit Spritzen, aufgezogen mit dem Impstoff Janssen von Johnson & Johnson.
Neue Regelung sorgt für Irritationen: Der Hersteller des Impfstoffs Janssen von Johnson & Johnson äußert sich überrascht. Foto: Gregor Fischer/dpa

Für so manchen Johnson-Geimpften dürften die Folgen der neuen Regelungen schon heute deutlich spürbar sein. Denn wer sich bislang nach nur einer Impfung mit dem Janssen-Vakzin als grundimmunisiert wähnte, gilt jetzt plötzlich als ungeimpft.

Alle Bereiche, für die es eine 2G-plus-Beschränkung gibt, sind Betroffenen damit von heute auf morgen verschlossen – ein Test reicht jetzt nicht mehr.

Auch wer aus dieser Gruppe zweimal geimpft ist, muss umdenken. Dies gilt ab sofort nur noch als Grundimmunisierung. 2G-plus-Bereiche sind Betroffenen noch drei Monate nach der zweiten Impfung zugänglich – dann wäre der nächste Piks fällig, um weiter als geboostert zu gelten.

Herstellerfirma ist selbst überrascht

Die Herstellerfirma des „Janssen“-Impfstoffes aus dem Hause Johnson & Johnson reibt sich selbst verwundert die Augen. „Wir bedauern, dass es für viele Menschen in Deutschland, die mit dem Covid-19-Impfstoff von Janssen geimpft wurden, jetzt zu Irritationen gekommen ist“, antwortet ein Sprecher auf BNN-Anfrage.

„Wir sind überrascht von der Auffassung des Paul Ehrlich-Instituts und den entsprechenden Verlautbarungen, dass eine einmalige Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff von Janssen offenbar nicht länger als vollständiger Impfschutz anerkannt wird.“

Ein solches Vorgehen widerspricht nach unserer Auffassung den Zulassungsbestimmungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).
Holger Elfes, Janssen Cilag GmbH

Zudem stellt sich jetzt die Frage, ob die Neuregelung mit EU-Recht vereinbar ist. „Die Entscheidung des Paul-Ehrlich-Instituts kommt für uns insofern unerwartet, da nach unserer Auffassung ein solches Vorgehen den Zulassungsbestimmungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), die EU-weit Gültigkeit haben, widerspricht“, erklärt die Janssen-Cilag GmbH, ein Tochterunternehmen von Johnson & Johnson mit Sitz in Neuss.

Offenbar kommt der Austausch mit dem Bund nur schleppend in Gang: „Wir sind im Dialog mit den zuständigen Behörden, um die Beweggründe zu verstehen.“

Fehlende Kommunikation des Ministeriums

Die Kommunikationspolitik des Bundesgesundheitsministeriums gerät indes auch in die Kritik. „Aus heiterem Himmel wurde der Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt sowie der Status von Personen geändert, die mit Johnson & Johnson geimpft sind“, moniert der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge.

„Diese Änderungen wurden über die Homepages von RKI und PEI verbreitet. Die Kommunikation dieser weitreichenden Entscheidungen durch das Gesundheitsministerium dazu war ein Totalausfall.“ Auch die BNN haben noch keine Antwort des Bundesministeriums erhalten – etwa auf die Frage, auf welchen Studien die Neuregelung basiert.

Das Paul-Ehrlich-Institut verweist zur wissenschaftlichen Begründung auf eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) zur „Optimierung der Grundimmunisierung“ nach vorausgegangener Johnson-Impfung. Der Impfschutz könne durch eine weitere Impfung mit einem mRNA-Vakzin besser werden.

Das Sozialministerium in Stuttgart hatte am Montag bestätigt, dass bei Johnson & Johnson eine Impfung nicht mehr ausreicht – der Bund habe am 15. Januar „relativ kurzfristig“ die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend „angepasst“.

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