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Greenwashing gegen den Willen der EnBW

Täuschen Stromversorger bei den Angaben zum Anteil des Ökostroms?

65 Prozent Anteil der erneuerbaren Energien am verkauften Strom bei der EnBW. Das hört sich prima an. Tatsächlich ist die Quote viel geringer. Schuld daran hat aber nicht der Konzern, sondern der Bund. Der justiert nun nach.

 Offshore-Windpark «Baltic 2» der EnBW.
Die EnBW und der Ökostrom: Bisherige gesetzliche Vorgaben zur Stromkennzeichnung sorgen für manchen Laien für Verwirrung. Gut, dass das nun geändert wird, findet die EnBW. Foto: Jens Büttner/dpa

Tricksen und täuschen deutsche Stromversorger bei ihren Angaben zum Anteil des Ökostroms? „Der Ökostrom-Anteil im Strommix deutscher Versorger ist um bis zu 58 Prozent geringer als offiziell angegeben“, zieht der Hamburger Ökostrom-Anbieter LichtBlick SE als Fazit aus einem Gutachten, das er beim Hamburg Institut in Auftrag gegeben hatte.

56 Prozent des erzeugten Stroms beim Branchen-Primus E.ON stammen nach offiziellen Angaben aus erneuerbaren Energien – tatsächlich sind es laut Gutachten nur sieben Prozent. Bei der Karlsruher EnBW stehen demnach den bislang offiziellen 65 Prozent nur 13 Prozent gegenüber. Bei der EnBW-Tochter Yello Strom sind es 70 Prozent versus 25 Prozent.

Greenwashing auf Geheiß des Bundes

Doch LichtBlick macht seinen Wettbewerbern dabei keinen Vorwurf: „Die Verantwortung für die jahrelange Verbrauchertäuschung liegt nicht bei den Versorgern, sondern beim Gesetzgeber“, teilt Unternehmenssprecher Ralph Kampwirth mit. Und weiter: „Es handelt sich bei der aktuellen Stromkennzeichnung um legales Greenwashing. Das ändert der Gesetzgeber jetzt.“

Zum Hintergrund: Viele Kunden wissen nicht, dass sie zwischen der „Stromkennzeichnung“ und dem „Erzeugungsmix/-portfolio“ unterschieden sollten. Beim Erzeugungsmix ist es recht einfach: Die EnBW, um bei dem Karlsruher Konzern zu bleiben, hat Kraftwerke und Kraftwerkparks. Der Anteil der installierten Leistung bei den erneuerbaren Energien (wie Windkraft, Solarparks, Pumpspeicherkraftwerke) liegt mittlerweile bei rund 40 Prozent.

Bestimmte gesetzliche Regeln haben aus unserer Sicht zu Recht zu Kritik geführt.
Hans-Jörg Groscurth, EnBW-Pressesprecher

Dieser soll übrigens weiter ausgebaut werden. EnBW-Pressesprecher Hans-Jörg Groscurth erinnert an bekannte Pläne. So will die EnBW von 2021 bis 2025 über vier Milliarden Euro in den weiteren Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland und in einigen Auslandsmärkten investieren. „Bis 2025 werden 50 Prozent unseres Erzeugungsportfolios aus erneuerbaren Energien bestehen.“

Für die Kunden seien solche Angaben wichtiger und aussagekräftiger „als die mitunter verwirrenden Stromkennzeichnungs-Regeln des Gesetzgebers“, meint der EnBW-Sprecher. Die bisherigen Regeln – Stichwort Stromkennzeichnung – hätten aus EnBW-Sicht „zu Recht zu Kritik geführt“.

Stromkennzeichnung und Erzeugungsmix seien grundverschiedene Dinge. Auch der Kraftwerksbetreiber EnBW verkaufe nicht einfach nur selbst erzeugten Strom, es sei immer der Großhandel dazwischengeschaltet.

Stromkennzeichnung ist etwas anderes als der Erzeugungsmix

Jetzt konkret zur Stromkennzeichnung: Bei dieser müssen Stromanbieter nach gesetzlichen Vorgaben publik machen, wie sich der von ihnen verkaufte Strom zusammensetzt. Dabei musste der Stromanbieter bislang die Zusammensetzung des eingekauften Stroms quasi nachträglich korrigieren. Für den Gesetzgeber galt dabei folgende Logik: Die Kunden tragen automatisch die politisch fixierte EEG-Umlage. Dadurch liegt der „grüne“ Anteil ihres Stroms höher als in der tatsächlichen Lieferung. So kommt die EnBW auch rechnerisch auf 65 Prozent grünen Strom.

„Wir haben bei der Angabe dieses Werts keinerlei Spielraum, da die Angaben gesetzlich festgelegt sind“, betont Groscurth. Doch der Bund korrigiert nun. Künftig wird der EEG-Anteil nicht mehr im Strommix berücksichtigt.

Soweit stimmt EnBW mit LichtBlick überein. Nicht korrekt seien aber die Angaben der Hamburger zum „tatsächlichen Strommix“. So beziehen sich die entsprechenden 13 Prozent bei der EnBW auf die Zeit nach der Gesetzesnovelle. Die Daten liegen laut Groscurth aber schlichtweg noch nicht vor, könnten daher von LichtBlick auch nicht genannt werden. „Die Werte für 2020 werden zurzeit ermittelt und können daher erst später im laufenden Jahr ausgewiesen werden.“

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