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Lebenslange Haft für Giftmord

BGH bestätigt Mord-Urteil gegen Edelsteinhändler in Pforzheim

Nach dem Mord an einem Schmuckhändler in Pforzheim wurde der Täter wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Edelsteinhändler hatte sein Opfer mit vergifteten Lebensmitteln ermordet.

Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand.
Nach einem Mord an einem Geschäftspartner wurde der Täter verurteilt. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Knapp zwei Jahre nach dem Mord an einem Schmuckhändler in Pforzheim ist der Täter rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Revision des Mannes wurde verworfen, wie die obersten Strafrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe am Dienstag mitteilten.

Das Karlsruher Landgericht hatte den damals 37 Jahre alten Edelsteinhändler im August 2020 wegen heimtückischen Mordes verurteilt. Außerdem hatten die Ermittler bei ihm Kinderpornografie gefunden. Der Deutsche hatte seinen Geschäftspartner unberechtigterweise im Verdacht, eine von ihm entworfene Ringkollektion für eigene Zwecke zu verwenden. Deshalb hatte er den ahnungslosen 57-Jährigen im Juni 2019 bei einem Geschäftstermin mit einem Getränk oder Sushi vergiftet.

Die Leiche brachte er nach Frankreich, übergoss sie auf einer Waldlichtung mit Benzin und zündete sie an. Aus dem Auto des Opfers nahm er Schmuck im Wert von mindestens 60.000 Euro mit.

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