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Angeklagter bereits vorbestraft

Prozess in Pforzheim: Zwölf Akten nähren Zweifel um Betrugsvorwurf

204.000 Euro soll ein Paar aus dem Enzkreis an den Gläubigern vorbei geschleust haben. Doch Akten bringen nun Zweifel in die Vorwürfe.

Die Bundesbank präsentiert gefälschte 20-Euro- und 50-Euro-Geldscheine. Im Juli 2021 hatte die Polizei eine Fälscherwerkstatt in Köln ausgehoben und rund 600 fertige Fälschungen gefunden.
Im Zeitraum von 18 Monaten sollen in 303 Fällen 204.000 Euro an den Gläubigern vorbei geschleust worden sein. Erhärtet haben sich die Vorwürfe aber noch nicht. Foto: Arne Dedert/dpa

Wäre es nach Richter Marc Robin Rastätter gegangen, hätte es am Donnerstag am Amtsgericht Pforzheim ein Urteil gegeben. Doch zwölf schwere Ordner mit steuerlichen Unterlagen brachten noch einmal eine Wendung in den Fall. Um was geht es?

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatten die Angeklagten, ein ehemaliges Paar aus dem westlichen Enzkreis, den Betrieb einfach fortgeführt – nun auf den Namen der Frau.

Im Zeitraum von 18 Monaten wurden so in 303 Fällen 204.000 Euro erwirtschaftet, die das Paar an Gläubigern vorbei bar abgehoben hat. Ursprünglich ging die Anklage davon aus, dass die beiden sich damit bereichert haben.

Akten sorgen für Unterbrechung

In den ersten beiden Verhandlungen wurde erst einmal geklärt, wer welchen Tatbeitrag geleistet hat. Für Staatsanwältin Moira Landauer und Richter Rastätter hat sich dabei die Auffassung gefestigt, dass der Angeklagte der Haupttäter ist, seine ehemalige Partnerin aber der Beihilfe belangt werden kann.

Doch seit der zweiten Verhandlung Anfang März sind zwölf umfangreiche Akten Steuerunterlagen dazugekommen, die von den Rechtsanwälten noch nicht gesichtet werden konnten und auch von Rastätter und Landauer nur teilweise.

Für beide ist klar, dass sich der Vorwurf der Privatentnahme von 204.000 Euro, nach Sichtung, nicht halten lässt. Rastätter geht sogar davon aus, dass die gesamte Summe als Betriebsvermögen zu werten ist. Landauer wollte dem nicht ganz folgen, erklärte aber auch, dass sie nur grob die Summen überschlagen hatte.

In einer einstündigen Unterbrechung hatten nun beide Rechtsanwälte die Möglichkeit, die zwölf Akten zu sichten. Sie kamen zu der Überzeugung, dass ein weiterer Termin nötig ist. Rastätter zeigte sich verwundert, denn das Strafmaß wird, angesichts der fehlenden Bereicherung, sehr viel geringer ausfallen.

Es bleibt für das Gericht allerdings die Tatsache, dass Gläubigern der Zugriff auf das Geld durch die Entnahme verwehrt wurde. Doch gerade daran haben die Verteidiger ihre Zweifel, weil kein Geld privaten Zwecken zugeführt worden sei.

Angeklagter bereits vorbestraft

Für den Angeklagten gehe es um sehr viel, wie seine Rechtsanwältin Susanne Burkhardt erklärte. Aus kleineren Nebenverfahren des Hauptverfahrens gibt es für ihn bereits geringere Freiheitsstrafen zur Bewährung. Eine weitere Verurteilung könnte zu einem Gefängnisaufenthalt führen.

Darüber hinaus hat er seit Mai 2022 ein neues Unternehmen, aus dessen Einkünften auch die Altgläubiger befriedigt werden. Dieser Betrieb laufe reibungslos versicherte der Angeklagte.

Rastätter hatte so seine Zweifel. Daher werden nun sowohl Insolvenzverwalterin als auch Steuerberater zu den Folgeterminen am 31. März und 14. April geladen.

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