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Sechsstelliger Schaden

Brandserie in Pforzheim-Brötzingen: Brandstifterin wird zu Haftstrafe verurteilt

Die 32-jährige Angeklagte hat in Pforzheim-Brötzingen mehrere Feuer gelegt und damit einen sechsstelligen Schaden verursacht. Nun wurde sie zu einer Haftstrafe und einer Einweisung in eine Entziehungsanstalt verurteilt.

Gartenhausbrand in der Dietlinger Straße
Gartenhausbrand in der Dietlinger Straße am 30. Januar 2021. Hier wurde die Tatverdächtige auch verhaftet. Foto: Igor Myroshnichenko

Mit einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten sowie der Einweisung in eine Entziehungsanstalt endete am Donnerstag die Verhandlung um die Brandserie Anfang des Jahres in Brötzingen.

Innerhalb von zwei Wochen waren dort nachts ein Wohnwagenanhänger, Hecken, Holzstapel, Schuppen, Gartenhütten, ein Lkw und gelagertes Brennholz in Flammen aufgegangen. Der angerichtete Schaden beläuft sich auf eine sechsstellige Summe, wie Staatsanwalt Sven Müller in seinem Plädoyer ausführte.

Als Brandlegerin wurde eine 32 Jahre alte Frau in der Nacht zum 31. Januar auf frischer Tat ertappt. Sämtliche Brandherde befanden sich in der Nähe ihrer Wohnung. Wie sie dem Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik gestand, ist sie in hohem Maße drogen-, alkohol- und spielsüchtig.

Nach einer, laut psychologischem Sachverständigen, recht lieblosen und isolierten Kindheit, nach gescheiterten Ausbildungsversuchen suchte sie ihr Glück in Drogen und im Spiel. Als das nicht mehr ausreichte, brachten Brände die erhoffte Erleichterung.

Angeklagte bereut die Tat

Jetzt, nach Monaten in Untersuchungshaft ohne Drogen, sei ihr klar geworden, dass sie eine längere Therapie brauche, um ihr Leben in den Griff zu bekommen, erklärte sie. „Es tut mir so leid, was ich getan habe! Ich muss auch immer an die Leute denken, die den Schaden haben!“

Staatsanwalt Müller beantragte wegen schwerer Brandstiftung, Brandstiftung und Sachbeschädigung eine Strafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Angeklagte leugne zwar einzelne Taten, weil sie keinerlei Erinnerung daran habe, laut dem Sachverständigen sei jedoch das Fehlen der Erinnerung auf Konsum von bestimmten Drogen zurückzuführen. Daher beantragte er die Einweisung in eine Entzugsanstalt.

Verteidigerin Jasmin Wanka-Bachmeyer sah in den bestrittenen Taten keinen eindeutigen Beweis für die Täterschaft ihrer Mandantin und beantragte für diese Fälle Freispruch. Insgesamt plädierte sie auf eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, außerdem auf eine Therapie, die der „sehnlichste Wunsch“ der Angeklagten sei.

Strafmaß folgt auch dem Wunsch der Angeklagten

Die Richter folgten im Strafmaß dem Staatsanwalt, des weiteren den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwalt und Verteidigerin sowie der Empfehlung des Sachverständigen und dem Wunsch der Angeklagten.

Sie wird in eine Entziehungsanstalt eingewiesen. Die Dauer der Therapie soll nach Meinung des Sachverständigen mindestens 18 Monate betragen. Fünf Monate Haft sind durch die Untersuchungshaft verbüßt.

Für das Schöffengericht war klar, dass auch die bestrittenen Taten von der Angeklagten verübt worden waren. Wie Vorsitzender Weik in der Urteilsbegründung ausführte, wiesen alle Brände dieselbe Vorgehensweise auf, alle befanden sich im Wohnumfeld der 32-Jährigen, bei allen wurden Zeitungen aus dem Vorjahr als Material zum Anbrennen benutzt. Zeitungen aus demselben Jahr, dem Juni 2020, wurden auch in Räumen der Angeklagten gefunden.

Wenn sie durch die Therapie Herrin ihrer Sucht geworden sei, werde keine Gefahr mehr von ihr ausgehen, war der Amtsgerichtsdirektor überzeugt. Er wünschte ihr abschließend „Alles Gute!“ Die Angeklagte nahm das Urteil sofort an.

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