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Angeklagter bestreitet Tat

Widersprüche im Gerichtsverfahren: Wurde Treppe in Östringen vorsätzlich in Brand gesetzt?

Ein heute 57-Jähriger soll 2015 in Östringen an einem Wohnhaus ein Feuer gelegt haben, in der Absicht, seine Ex-Freundin zu töten. Der Mann bestreitet die Tat, die jetzt am Landgericht Karlsruhe verhandelt wird.

Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen.
Ob der Brand in Östringen durch eine Zigarettenkippe ausgelöst wurde, ist nicht klar. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Ein vorsätzlich in Östringen gelegter Brand im November 2015 wird erst jetzt vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelt. Staatsanwalt David Mattern wirft dem 57 Jahre alten Mann vor, das Feuer in der Absicht angesteckt zu haben, seine ehemalige Lebensgefährtin zu töten.

Aufgrund des Gesundheitszustands des Angeklagten kann die Kammer um den Vorsitzenden Richter Fernando Sanchez-Hermosilla immer nur wenige Stunden verhandeln. So war auch der Sitzungstag an diesem Dienstag nach knapp 70 Minuten schon wieder zuende.

In der Vernehmung war der heute 53 Jahre alte Kriminalhauptkommissar an der Reihe, der seinerzeit der Hauptsachbearbeiter war und die Brandstelle am Tag nach dem Feuer zum ersten Mal in Augenschein genommen hat.

Beamten fanden den Tatverdächtigen in Norddeutschland

Der Polizeibeamte berichtete davon, dass er an der Brandstelle die Geschädigte und einen Freund des Verdächtigen angetroffen hatte. Während des Gesprächs mit den beiden Anwesenden ging bei dem Freund ein Anruf des Mannes ein, der heute wegen der Brandstiftung angeklagt ist.

Der Kriminalbeamte nahm sogleich das Telefon an sich und sprach mit dem Mann. Dabei gewann er die Auffassung, dass dieser hochgradig suizidgefährdet sei. Deshalb habe er sofort über die Funkleitstelle eine Fahndung nach dem Tatverdächtigen ausgelöst.

Mittels Auswertung von Funkzellen konnte der Mann schließlich in Norddeutschland ausfindig gemacht werden. Dort hatte sich der Tatverdächtige aber offenbar schon in psychiatrische Behandlung begeben, unter anderem auch wegen seiner schweren Alkoholabhängigkeit.

Anwalt weckt Zweifel an der geschilderten Version des Tathergangs

In Laufe der Aussage spielte die Sucht des Angeklagten noch häufiger eine Rolle. Etwa als er auf Vorhalt des Richters davon berichtete, dass verschiedene Freunde von dieser Alkoholsucht gesprochen hatten, aber dem Beschuldigten nie und nimmer eine Brandstiftung zugetraut hätten. Hier hakte auch der Verteidiger Andreas Huber ein.

Der Anwalt hielt dem Beamten vor, seinen Mandanten vorschnell für den einzigen Verdächtigen gehalten zu haben, obwohl auch noch andere für die Tat infrage gekommen wären, wie der Anwalt erklärte.

So habe die Polizei nicht per Abfragen der Handystandorte rauszubekommen versucht, ob sein Mandant tatsächlich in jener Nacht im Hotel in Östringen oder doch in Heidelberg gewesen sei, wie er mehrfach angegeben hatte.

Löste eine weggeworfene Zigarette das Feuer in Östringen aus?

Auch wurde nicht wirklich klar, ob eine Zigarettenkippe schon vor oder erst nach dem Feuer an der Brandstelle gelegen hatte, so der Anwalt. Diese Kippe hätte das Feuer auch auslösen können. Dies würde auf die rauchende Tochter der Geschädigten hinweisen.

Dies allerdings wies der Kripobeamte deutlich zurück. Wenn die Kippe während des Feuers schon dagelegen hätte, wäre sie nach seiner Auffassung von der Polizei oder der Feuerwehr gesichert worden.

Weil der Brandherd nach Ansicht der ermittelnden Beamten relativ sicher vom Kriminaldauerdienst zu lokalisieren war, habe man direkt nach dem Feuer keinen Brandsachverständigen hinzugezogen. Dies geschah erst rund zwei Jahre später auf Anordnung des Gerichts.

Das Verfahren wird fortgesetzt. Das Urteil ergeht voraussichtlich in der kommenden Woche.

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