Die Bilder von der langen Warteschlange vor der C&A-Filiale zur Wiedereröffnung am Montag waren spektakulär. Zur Freude über das Erwachen des Pforzheimer Einzelhandels mischte sich aber die Furcht vor möglichen Corona-Ansteckungen.
Dass in der Schlange nicht immer die erforderlichen Abstände eingehalten wurden, war offensichtlich auch den Verantwortlichen im Pforzheimer Rathaus nicht entgangen. Immerhin hat man von der Pforzheimer Verwaltungszentrale gewissermaßen einen Logenblick auf das Geschehen vor dem benachbarten Bekleidungsgeschäft.
Nachdem die Polizei bereits am Montagabend für eine vorgezogene Schließung der Filiale gesorgt hatte, kam es am Dienstag morgen schon wieder zu einem Polizeieinsatz. „Es gab wieder eine Schlange, bei der Abstände nicht eingehalten wurden. Deshalb sind von den Kollegen auch Platzverweise ausgesprochen worden“, so eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Pforzheim auf Anfrage.
Entscheidung nach Gespräch mit Filialleitung
Auch die Stadtverwaltung Pforzheim wurde am Morgen tätig, Ordnungsamtsleiter Wolfgang Raff machte sich vor Ort ein Bild der Lage. Nach einem so genannten Kontaktgespräch zwischen Filialleitung, Polizei, Ordnungsamt und Vertretern der Ortspolizeibehörde, fiel die Entscheidung: Die Filiale bleibt geschlossen.
Ein Schild am Eingang nennt als Begründung eine „technische Störung“. Zudem lässt ein anderes Schild wissen, dass die 70-Prozent-Rabattaktion, die am Vortag offenbar viele Kunden anlockte, inzwischen eingestellt sei.
Erstaunlicherweise ist die Anziehungskraft des traditionsreichen Bekleidungsunternehmens aber so groß, dass auch gegen Mittag noch gut ein Dutzend Kaufwilliger vor der geschlossenen Filiale ausharrte.
Rabattaktion verstößt gegen Corona-Verordnung
Über die konkreten Hintergrund der Schließung der Großfiliale wollten auf Nachfrage zunächst weder die Polizei noch die Stadtverwaltung informieren. Ein Sprecher von Oberbürgermeister Peter Boch (CDU) kündigte eine gemeinsame Pressemitteilung für den Mittag an. Darin hieß es Polizei und Gemeindevollzugsdienst hätten am Montag auf die Einhaltung der Corona-Bestimmungen hingewirkt, „was leider mehrfach wiederholt werden musste“. Parallel dazu habe das Ordnungsamt gegenüber „C & A“ die Fortführung der besonderen Rabattaktion untersagt, da eine derartige Aktion nicht im Einklang mit der Coronaverordnung des Landes stehe.
Zwar sind Rabattaktionen nicht grundsätzlich verboten. Aber in der aktuellen Fassung der Coronaverordnung von Baden-Württemberg heißt es ziemlich deutlich: „Einzelhandelsbetrieben und Märkten ist die Durchführung besonderer Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, untersagt.“
Zwar sei am Dienstag die Rabattaktion bereits beendet gewesen, dennoch habe sich wieder eine lange Schlange gebildet, in der es „teilweise zur Verletzung von Abstandsvorschriften“ gekommen sei. Die Schließung der Filiale am Dienstag sei von deren Leitung „in eigener Verantwortung“ geschehen.
„Für Morgen wurden mit der Geschäftsleitung Absprachen getroffen, um die jederzeitige Einhaltung der Corona-Vorschriften sicherzustellen, wie den Einsatz eines Securitydienstes auch im Außenbereich des Geschäfts“, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung von Stadt und Polizeipräsidium weiter.
Das Unternehmen mit Deutschlandsitz in Düsseldorf reagiert am Dienstag zunächst nicht auf eine Anfrage dieser Redaktion.
(Der Text wurde um eine Stellungnahme von Stadt Pforzheim und der Polizei ergänzt.)