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Nächster Verhandlungstermin unklar

Urlaub geht vor Urteil im Pforzheimer „Corona-Spucker”-Prozess

Erst weigerte sich ein Remchinger, einen Mundschutz anzulegen. Dann soll er versucht haben, Polizisten zu bespucken. Vor Gericht erzähl er eine skurrile Geschichte. Doch auch die Beamten verheddern sich in Widersprüche.

Hinter dem Spuckschutz: Der Angeklagte trug im Gerichtssaal eine Maske. Gegenüber der Polizei hatte es sich noch geweigert – und die Beamten massiv beleidigt.
Hinter dem Spuckschutz: Der Angeklagte trug im Gerichtssaal eine Maske. Gegenüber der Polizei hatte es sich noch geweigert – und die Beamten massiv beleidigt. Foto: Roland Wacker

Die Justiz findet ihre Grenzen im Urlaub. Wer in diesem Spruch eine Übertreibung vermutet, dem sei eine Verhandlung am Amtsgericht Pforzheim am Dienstag ans Herz gelegt. Es ging um den Fall des mutmaßlichen „Corona-Spuckers” aus Remchingen, der versucht haben soll, Polizisten anzuspucken, obwohl er zu diesem Zeitpunkt unter Corona-Quarantäne stand.

Anklage nicht nur wegen Körperverletzung

Die Anklage lautete auf Körperverletzung, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung. Acht Polizisten der Neuenbürger Wache waren dadurch zwischenzeitlich freigestellt. Zehn Zeugenaussagen plus die des Angeklagten nahm Richterin Stephane Ambs auf, ehe sie den Prozess dann doch vertagen musste. Ausgerechnet der für die Ermittlung zentrale Beamte vor Ort weilte im Urlaub. Und nicht nur er.

Dabei scheint der Tathergang selbst ebenso skurril wie der Versuch, Urlaub und Urteil unter einen Hut zu bringen. Alles begann mit der Covid-19-Erkrankung eines Familienmitglieds und der vom Gesundheitsamt verhängten Quarantäne im April. Wie der Angeklagte aussagte, habe das Landratsamt aufgrund des nahen Wochenendes angeboten, jemanden zum Einkaufen vorbeizuschicken.

Trotz Quarantäne-Auflagen in Bar gegangen

Als am Samstagmittag noch immer niemand da war, hätten die Nerven dann blank gelegen. Was also tun? Pizza bestellen? Einen Freund fragen? „Ich bin dann in eine Bar gegangen”, berichtete der Angeklagte – damit hatte er gegen die Quarantäneauflagen verstoßen. Deutlich angetrunken sei er dann zurückgekehrt, es kam zum Streit mit seiner Frau. Ob sie dabei geschlagen wurde, wie es Zeugen gesehen haben wollen, bleibt unklar. Seine Frau selbst bestreitet dies. Jedenfalls hatten diese Zeugen dann die Polizei gerufen.

Die rückte – ebenso skurril – gleich mit vier Streifenwagen an. Es habe da eine Verwechslung gegeben, erklärte ein Beamter den Aufmarsch. Sie hätten gewusst, dass sie zu einem potenziellen Covid-19-Patienten fuhren – das Ergebnis des Tests war noch nicht bekannt. Entsprechend habe man die Familie gebeten, einen Mundschutz überzuziehen.

Nicht alle Polizisten erzählen die gleiche Geschichte

Der Mann habe den aber weggeworfen und angefangen, herumzupöbeln. Worte wie „Ihr Affen” oder „Bullenschweine” wurden von mehreren Zeugen bestätigt, auch der Angeklagte selbst räumte die Beleidigungen ein und entschuldigte sich. Doch das war noch längst nicht alles.

Es wurde gewährleistet, dass er genug Luft kriegt. Er hat ja durchweg schreien können.
Aussage eines Polizisten

Der Grund für die Weigerung gab er die Lungenkrankheit COPD an. Ein einziger Polizist konnte sich daran erinnern, dass der Mann davon gesprochen hatte, sagte, das sei „vorgeschoben” gewesen. „Es wurde aber gewährleistet, dass er genug Luft kriegt. Er hat ja durchweg schreien können”, sagte der Beamte.

Zwar konnte der Angeklagte vor Gericht zahlreiche Medikamente vorzeigen, aber kein Attest. Als er das bei seinem Hausarzt hatte abholen waren, war der im Urlaub. Und an den Namen seines Lungenfacharztes konnte er sich nicht erinnern.

Erst ist der Zeuge im Urlaub, dann der Angeklagte

Schließlich rangen die Polizisten den Mann zu Boden, setzten ihm gewaltsam den Mundschutz auf. Beziehungsweise: Sie versuchten es. Schließlich sei es zum Spucken gekommen. Wie genau, da gehen die Berichte der Zeugen auseinander und ausgerechnet der, der am nächsten dran war – hatte Urlaub.

Der Angeklagte jedenfalls betonte, nur den im Mund hängengebliebenen Mundschutz wegspucken zu wollen. Die Beamten fanden hier keine einheitliche Linie.

Schließlich habe sich der weiterhin fluchende Mann zum Polizeiwagen schleifen lassen und soll noch versucht haben, einen Beamten zu treten und den Kollegen gewünscht haben, dass wegen Corona „deine Familie verreckt”, so besagter Beamter, dessen Partner sich an diesen Satz aber nicht erinnern konnte. Selbst im Gewahrsam beleidigte der Angeklagte noch den Polizeiarzt.

Ich war ja schon froh, dass ich neun Zeugen trotz Urlaubszeit zusammenbekommen habe.
Stephane Ambs, Richterin

Wann der Prozess fortgesetzt wird, ist offen. Denn in einer Woche ist es der Angeklagte, der in den Urlaub fährt. „Ich war ja schon froh, dass ich neun Zeugen trotz Urlaubszeit zusammenbekommen habe”, sagte Richterin Stephane Ambs, die ahnt, dass einzelne Zeugen noch einmal geladen werden könnten. „Ich will nicht, dass wir das Ganze nochmal machen.”

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