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Auswirkungen auch auf Sportveranstaltungen möglich

An diesen Orten gilt in Ettlingen die Maskenpflicht

Die seit 19. Oktober gültige neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat nicht nur für die Schulen in Ettlingen direkt Auswirkungen. Dies gilt auch für die Fußgängerzone in der Stadt.

Platz mit großer Baustelle
Maskenpflicht ist ab sofort im Umfeld der Baustelle am Neuen Markt in Ettlingen Foto: Johannes-Christoph Weis

Ab sofort gilt wegen der dortigen Großbaustelle auf dem Neuen Markt in Ettlingen Maskenpflicht. Der Krisenstab der Stadt Ettlingen befasste sich am Montagmorgen mit der konkreten Umsetzung der seit 19. Oktober gültigen neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. „Es wird eine klare und verständliche Polizeiverordnung durch uns erlassen“, teilte Oberbürgermeister Johannes Arnold auf Anfrage der BNN mit. Man habe sich dabei entschieden, die Maskenpflicht im Umfeld des Neuen Marktes zu erlassen, weil dort die Räume für Menschen, die beispielsweise aus der Tiefgarage Neuer Markt kommen, auf den rund um die Baustelle ausgewiesenen Wegen zu eng seien.

Da könne der gebotene Abstand von 1,50 Meter nicht an jeder Stelle des Weges eingehalten werden. Maskenpflicht gebe es auch grundsätzlich im Umfeld des Wochenmarkts, der am Mittwochmorgen, Donnerstagabend und am Samstagmorgen läuft. Auch hier könne man nicht generell die Abstandsregeln einhalten. Keine Pflicht sei es in der übrigen Fußgängerzone, eine Maske zu tragen. Die Situation sei hier sicherlich nicht vergleichbar mit dem Menschenmassenaufkommen wie in der Karlsruher Kaiserstraße oder der Stuttgarter Königsstraße. „Aber“, so der Oberbürgermeister, „wir empfehlen grundsätzlich in der Ettlinger Fußgängerzone Maske zu tragen.

Kommunaler Ordnungsdienst wird stärker präsent sein

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) soll dafür sorgen, dass - falls notwendig - „Maskenmuffel“ auf dem Neuen Markt angehalten werden, einen Mundnasenschutz zu tragen. Das Gleiche gelte auch für das Umfeld des Wochenmarktes. Es werde entsprechend Kontrollen geben. Zu etwaigen Bußgeldern, die im Falle der Weigerung Masken zu tragen, fällig werden könnten, wollte sich Arnold nicht äußern. Die Vorgehensweise sei Sache des KOD. Piktogramme und gegebenenfalls auch Schilder sollen die Bürger auf dem Neuen Markt leiten, sich richtig zu verhalten. Grundsätzlich, so Ettlingens Ordnungsamtsleiter Kristian Sitzler, halten sich die Ettlinger in der laufenden Corona-Krise an die Auflagen. Es sei selten notwendig, seitens des Kommunalen Ordnungsdienstes einzuschreiten. Aufgrund der neuen Verordnung werde aber der KOD eine noch stärkere Präsenz in der Fußgängerzone zeigen.

Auswirkungen könnte die Corona-Verordnung laut Michael Benkeser vom Ettlinger Ordnungsamt mit Ausrufung der Pandemiestufe III für Sportveranstaltungen in den Ettlinger Hallen haben, wenn der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern im Landkreis erreicht wird. Das hätte zur Folge, dass Zuschauer, sei das Hygienekonzept noch so gut, nicht mehr zugelassen würden.

Politische Versammlungen möglich

Keine Wirkung dagegen hätte dies auf eine Nominierungsversammlung wie vergangene Woche in der Albgauhalle bei der Kreis-CDU gehabt. Dort waren rund 300 Menschen gekommen. Benkeser: Bei Versammlungen dieser Art komme es nur auf die Einhaltung des Abstands, die Hygieneregeln, Beachtung der Maskenpflicht und die korrekte Durchlüftung an. Das werde genauso gehandhabt wie bei Demonstrationen, die zu Corona-Zeiten angemeldet werden.

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