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Jahreswechsel naht

Auch zu diesem Silvester ist Feuerwerk auf dem Karlsruher Markt- und Schlossplatz tabu

Der Beginn des Jahres 2024 wird in Karlsruhe ähnlich ablaufen wie bereits im vergangenen Jahr. Ein punktuelles Böllerverbot an zwei zentralen Orten soll für Ordnung sorgen.

Feuerwerkskörper
Feuerwerk und Böller sind auch zum kommenden Jahreswechsel auf dem Karlsruher Markt- und dem Schlossplatz verboten. Foto: Christophe Gateau/dpa

„Böllerfrei und familiengerecht“ können die Karlsruher und ihre Gäste laut Stadtverwaltung in der Silvesternacht auf dem Marktplatz und dem Schlossplatz das neue Jahr willkommen heißen. So hält das Winterdorf in der Silvesternacht auf dem Schlossplatz Essbares und Getränke zum Anstoßen bereit.

Der Marktplatz empfiehlt sich mit Riesenrad, Kinderkarussell und Verpflegungsständen als familiengerechter Ort zum Feiern.

Raketen sind in Karlsruhe nahe brandempfindlicher Gebäude verboten

Schlossplatz und Marktplatz werden an Silvester erneut frei von Raketen und Böllern sein. Das teilt das städtische Presseamt auf Nachfrage mit.

Für die beiden Plätze gilt demnach per Bundesrecht ein Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern. Denn laut Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen verboten.

Als entsprechende Örtlichkeiten betrachtet man im Rathaus den Marktplatz mit der evangelischen Stadtkirche und der großen Nähe zur Kleinen Kirche. Aber auch der Schlossplatz mit dem historischen Schloss als weiterem Karlsruher Wahrzeichen gebietet laut Stadtverwaltung das dort geltende Feuerwerksverbot.

Was den Konsum von alkoholischen Getränken in der Silvesternacht betrifft, wird es keine besonderen Regelungen geben. Es darf also überall angestoßen werden.

Stadt: Karlsruher Bevölkerung wünscht böllerfreie Zone

Nach Darstellung des Rathauses wünscht die Karlsruher Bevölkerung „seit vielen Jahren“ an Silvester eine „böllerfreie Veranstaltungszone in der Karlsruher Innenstadt“. Diesen Wunsch habe man zum Jahreswechsel 2019/20 erstmals realisiert. Die Stadtverwaltung spricht von „vielen positiven Rückmeldungen“.

Grundsätzlich darf laut Rathaus zu Silvester im Stadtgebiet geböllert werden – mit Ausnahme eben des Schlossplatzes und des Marktplatzes. Dabei seien aber klare rechtliche Regelungen zu beachten, betont die Stadtverwaltung weiter. Feuerwerkskörper dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders feuergefährdeten Gebäuden abgebrannt werden.

Polizei und Ordnungsdienst sind an Silvester in Karlsruhe unterwegs

In der Silvesternacht werden Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie der Polizei im Karlsruher Stadtgebiet unterwegs sein und die Einhaltung der Regeln kontrollieren, teilt die Stadt weiter mit. Aufgrund ihrer Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahreswechseln gehen Polizei und Stadtverwaltung von einer breiten Zustimmung für das böllerfreie Veranstaltungsangebot auf Schloss- und Marktplatz aus.

Nötigenfalls würden Polizeibeamte und städtische Kräfte aber einschreiten, stellt das Rathaus klar. Formal soll die Silvesternacht jedenfalls genauso wie im vergangenen Jahr ablaufen.

Die Stadtverwaltung zieht eine positive Bilanz aus den Vorjahren. Die Angebote der Winterzeit auf dem Schlossplatz seien gut angenommen worden. „Es war ein Feiern ohne größere Störungen und Gefahren durch Feuerwerk möglich“, so die Pressestelle des Rathauses.

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