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Kritische Nachfragen von Lüppo Cramer

Landrat und Stadtrat streiten über das Landratsamtshochhaus in Karlsruhe

Seit Jahren wird um die Zukunft des Landratsamtshochhauses gerungen. Der Landkreis würde gerne ein neues Hochhaus bauen und dann das alte abreißen. Doch das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Stadtrat Lüppo Cramer sieht diesen nicht ausreichend berücksichtigt - ganz anders sieht das Landrat Schnaudigel.

Noch steht das Hochhaus des Landratsamtes in der Karlsruher Stadtmitte. Geplant ist sein Abriss, wenn unmittelbar daneben ein neues Hochhaus gebaut ist. Erst aber muss der Landtag über eine Petition in der Sache entscheiden.
Stadtbildprägendes Gebäude: Die Debatte um die Denkmalwürdigkeit des Landratsamts reißt nicht ab. Der Landkreis favorisiert einen Neubau. Foto: Hora

Aufmerksam verfolgen die politischen Gremien der Stadt Karlsruhe die Debatte um die Zukunft des Landratsamtshochhauses. Dabei gibt es Kommunalpolitiker, die die Interessen des Denkmalschutzes vernachlässigt sehen. So etwa Lüppo Cramer, Fraktionsvorsitzender der Karlsruher Liste/Die Partei im Gemeinderat. Er hat nun Landrat Christoph Schnaudigel angeschrieben und kritische Nachfragen gestellt. Der Landrat wiederum hat Cramer geantwortet, beide Schreiben liegen den BNN vor.

Cramer weist den Landrat darauf hin, der Besitzer eines Denkmals müsse einen möglichen Verkauf anzeigen, wenn er nicht beabsichtige, das Denkmal zu erhalten. Dabei sei es für einen Eigentümer zumutbar, das Kulturdenkmal für die Dauer von einem Jahr in die Liste der verkäuflichen Kulturdenkmale bei den Regierungspräsidien einzustellen. Cramer fragt, wann das Hochhaus auf dieser Liste erscheine. Die öffentliche Hand könne in diesem Punkt nicht „machen, was sie will“, sondern unterliege den gleichen Bestimmungen, die ein privater Denkmaleigentümer zu erfüllen habe.

Landrat Schnaudigel kontert

Der Landrat kontert: In der Tat könne die öffentliche Hand „nicht machen, was sie will“. Im Vergleich zu einem privaten Bauherrn unterliege ein öffentlicher Bauherr weitaus strengeren Restriktionen. Insbesondere könne sich ein öffentlicher Bauherr im Gegensatz zu einem privaten Bauherrn bei der Frage, ob ein denkmalgeschütztes Gebäude erhalten werden muss, nicht auf die Wirtschaftlichkeit berufen. Das habe der Landkreis entgegen der Auffassung Cramers auch nie getan. Ausschlaggebend gewesen sei vielmehr der Umstand, dass eine grundlegende Sanierung des Gebäudes nur in Form eines Rückbaus auf das tragende Betongerippe und anschließender Rekonstruktion der Bauteile erfolgen könnte.

Dies hätte zur Folge, dass die denkmalgeschützten Teile wie etwa die Fassade gar nicht mehr vorhanden wären. So könne das Baudenkmal gar nicht erhalten werden. Deshalb habe sich auch eine Einstellung in die Liste verkäuflicher Baudenkmale erübrigt, so Schnaudigel. Denn auch ein privater Käufer könne das Gebäude nicht erhalten. Dies werde auch der Grund dafür sein, weshalb das Landesdenkmalamt keine solche Aufnahme gefordert hat.

Kein Abwarten auf Petitionsausschuss?

Cramer schreibt weiter, für ihn werde immer klarer, dass der eigentliche Grund für die Neubauplanung und damit für das Abbruch-Gesuch der stetig wachsende Flächenbedarf des Landratsamtes und nicht der Sanierungszustand sei. Die schon vorgestellten Finanzierungsmodelle und die vorbereitende Sitzung des Preisgerichts schon im Oktober für einen Neubau „irritieren mich“, so der Fraktionsvorsitzende. „Diese Sitzung soll stattfinden, ehe eine Stellungnahme des Petitionsausschusses offiziell vorliegt.“

Die Gegenrede des Landrats: „Auch sollten Sie aus dem Umstand, dass der Landkreis planerische Überlegungen darüber anstellt, wie das Grundstück weiterentwickelt werden kann, keinesfalls ableiten, dass damit den Entscheidungen des Petitionsausschusses vorgegriffen würde“. Er habe immer klargemacht, so Schnaudigel, dass die Entscheidungen des Petitionsausschusses wie auch die Festlegungen der Stadt abgewartet werden müssten. Deshalb habe der Kreistag bisher auch keine bindenden Beschlüsse gefasst.

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