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Nähe zum Kieswerk

Gemeinderat Graben-Neudorf beschließt Badeverbot am Philippsee

Der Gemeinderat Graben-Neudorf hatte sich gegen die Einrichtung einer Badestelle am Philippsee ausgesprochen. Jetzt geht das Gremium noch einen Schritt weiter.

Badestelle am Philippsee
Bislang wurde das Baden im Philipsee faktisch toleriert. Dem will die Gemeinde Graben-Neudorf künftig einen Riegel vorschieben. Foto: Lena Ratzel

Jetzt ist es amtlich: Der Gemeinderat Graben-Neudorf hat in seiner jüngsten Sitzung eine Badeverbotsordnung für den Philippsee beziehungsweise den Baggersee Hardt-Bruhrain beschlossen.

Die Rechtsverordnung umfasst neben dem Badeverbot auch das Verbot des Abbrennens von Feuer und das Betreten der Abbau- und Förderanlagen des angrenzenden Kieswerks. Auch verboten sind das Fahren und Abstellen von bespannten oder motorisierten Fahrzeugen, das Zelten und das Aufstellen von Wohnwagen.

Gemeinderat entschied sich gegen Badestelle

Diese Verordnung folgt der Entscheidung des Ratsgremiums, auf die Einrichtung einer Badestelle zu verzichten. Zentrale Argumente in der Diskussion über die Badestelle und schlussendlich das Badeverbot waren vor allem die Verkehrssicherungspflichten.

Vor allem die Nähe zum Kieswerkgelände und der aktive Baggerbetrieb stellen nach Ansicht des Gemeinderats große Risikofaktoren für eine Badestelle dar. Aber auch unbefestigte und zu steile Uferböschungen, die nicht immer standsicher sind und dadurch abrutschen können, bergen Gefahren. Zudem könne der Temperaturunterschied im Wasser unberechenbar groß sein.

Auch wenn gesetzliche Vorschriften eingehalten werden und alle Empfehlungen umgesetzt werden, verbliebe bei der Einrichtung einer Badestelle ein nicht bestimmbares Haftungsrisiko. Aus diesen Gründen entschied sich das Gremium im April gegen die Einrichtung einer Badestelle.

Ordnungsamt soll Kontrollen durchführen

Überwacht werden soll die Einhaltung der Rechtsverordnung durch regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt. Werden Verstöße gegen die Verordnung festgestellt, droht eine Geldbuße.

Auf die Rechtsverordnung will die Gemeinde zum einen im Amtsblatt und auf ihrer Homepage aufmerksam machen. Vor Ort werden entsprechende Beschilderungen angebracht.

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