Das Amtsgericht Karlsruhe hat einen 38-Jährigen wegen Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Damit folgte es der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte um eine „angemessene Strafe“ mit Bewährung gebeten.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, in der Nacht auf den 11. Juli 2023 im Hardtwald bei Stutensee mehrere Brände gelegt zu haben. Der Angeklagte hatte die Tat im Polizeiverhör eingeräumt, machte vor Gericht aber keine weiteren Angaben.
An mehreren zufällig ausgewählten Stellen im Waldstück „Wolfsgarten“ hatte der Mann brennende Grillanzünder ins Unterholz geworfen. Unter anderem hatte er drei Hochsitze und 250 gestapelte Baumstämme angezündet. Insgesamt hatte es an acht Stellen gebrannt.
Brandstifter von Stutensee ist mehrfach vorbestraft und war auf Bewährung
Das Feuer hatte sich über einen Waldweg hinweg ausgebreitet und ein Holzlager erfasst. Bei den Bränden war nach Polizeiangaben ein Sachschaden in Höhe von rund 15.000 Euro entstanden.
Der 38-Jährige ist laut Staatsanwaltschaft mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Verkehrs-, Drogen- und Waffendelikten. Sein Strafregisterauszug enthält 20 Einträge. Immer wieder war er in den vergangenen Jahren auffällig geworden – überwiegend durch Delikte im kleinkriminellen Bereich.
Seit seiner Verhaftung im August saß der Mann in Untersuchungshaft. Zum Tatzeitpunkt stand er wegen Körperverletzung unter Bewährung. Eigentlich hatte er am 23. September heiraten wollen. „Mein Mandant ist davon ausgegangen, dass er wieder auf freien Fuß kommt“, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Hirth vor Gericht.
Der gelernte Energieelektriker wohnte vor seiner Haft an den Wochenenden bei seiner Verlobten in Belgien und arbeitete unter der Woche in Karlsruhe. Die Kriminalpolizei war ihm unter anderem deshalb auf die Spur gekommen, weil er am Tatort eine Verpackung von Grillanzündern hinterlassen hatte.
Darauf waren die Fingerabdrücke des Angeklagten festgestellt worden, die wegen seiner früheren Vergehen bereits polizeilich erfasst worden waren. Wie der Leiter der Ermittlungsgruppe vor Gericht aussagte, gab es weitere Anhaltspunkte für eine Täterschaft des Mannes.
Videoaufnahmen aus Supermarkt und Handydaten überführen Angeklagten
So zeigt ihn ein Video aus einem Einkaufsmarkt kurz vor der Brandstiftung, wie er große Mengen Grillanzünder und Spiritus einkauft. Auch seine ausgewerteten Handydaten wurden ihm zum Verhängnis. Nach Angaben des Ermittlers hatte sich der Angeklagte in der Tatnacht bis 1 Uhr am Baggersee in Blankenloch aufgehalten.
Danach sei er durch den Hardtwald zu seiner Wohnung in der Karlsruher Waldstadt gelaufen. Zwei Funkzellen, über die sein Handy erfasst worden waren, habe man „eindeutig dem Tatort zuordnen können“.
Bereits 2020 war der Mann in der Region auffällig geworden. Damals hatte er eine Jägerkanzel aufgebrochen, um darin zu übernachten. Einige Tage, nachdem er dabei erwischt und angezeigt worden war, stand die Kanzel in Flammen.
Eine Täterschaft konnte ihm aber ebenso wenig nachgewiesen werden wie im Fall mehrerer brennender Autos in der Karlsruher Waldstadt. Auch zur Brandserie im Sommer 2022 im nördlichen Landkreis Karlsruhe konnten die Ermittler keine Verbindung herstellen.
In den vergangenen beiden Jahren war es in Karlsruhe und im nördlichen Landkreis zu mehreren Flächen- und Waldbränden gekommen. Die Polizei hatte wegen des Verdachts auf Brandstiftung ermittelt, aber bislang keinen Täter ermittelt.
Ermittler der Polizei spricht von großer Gefahr eines Flächenbrandes
Vor Gericht machte der Angeklagte keine weiteren Angaben zur Tat. In seinem Schlusswort sagte er, er bereue sie sehr. Im Polizeiverhör hatte er die Brandstiftung im Hardtwald bei Stutensee eingeräumt und angegeben, Feuer als beruhigend zu empfinden. Sie erinnerten ihn an seine Kindheit und gemeinsame Lagerfeuer mit seinem Vater.
Einen Großbrand habe er nicht verursachen wollen. Er habe sich die Feuer eine Weile angeschaut, bevor er den Tatort verlassen habe. Es habe ihn „befriedigt zu sehen, wie es gebrannt hat“.
Der Leiter der polizeilichen Ermittlungsgruppe sagte vor Gericht, bei der Vernehmung sei beim Angeklagten eine „große Affinität zu Feuer“ deutlich geworden. Nur mit viel Glück sei es nicht zu einem Flächenbrand gekommen. Rund 70 Meter von einer Brandstelle entfernt habe sich ein Wäldchen mit Jungkiefern befunden. „Wenn das Feuer dorthin übergegriffen hätte, wäre ein Großbrand ausgebrochen“, so der Beamte.
In ihrem Urteilsspruch erklärte Richterin Martina Resch, der Angeklagte sei durch seine zahlreichen Vorstrafen „kein unbeschriebenes Blatt“. Seine Tat habe ein „riesiges Gefahrenpotenzial“ gehabt.
Hinzu kommt der Bruch seiner bestehenden Bewährung. „Wenn Sie nicht frühzeitig gestanden und kooperiert hätten, hätte das Gericht nach Aktenlage eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren in Betracht gezogen“, so Resch. Die Verteidigung kündigte nach dem Urteil an, in Berufung gehen zu wollen.