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Bürgerinformation im Mai

Brettener Mobilitätskonzept nimmt konkretere Formen an

Das Mobilitätskonzept der Stadt Bretten wird immer konkreter. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte Philipp Hölderich von der Planersocietät den aktuellen Maßnahmenkatalog sowie das weitere Vorgehen vor.

Die Friedrichstraße in Bretten ist nun offiziell eine Fahrradstraße.
Die Friedrichstraße in Bretten ist mittlerweile offiziell eine Fahrradstraße. Foto: Tom Rebel

Vor zwei Jahren hat der Brettener Gemeinderat die Weichen für die Erstellung und Ausarbeitung eines Mobilitätskonzepts für die Melanchthonstadt in Auftrag gestellt. Während das Projekt anfangs noch allgemein daherkam, nimmt das Mobilitätskonzept nun immer konkretere Formen an.

Philipp Hölderich von der Planersocietät Karlsruhe/Dortmund, die mit der Umsetzung des Konzepts beauftragt ist, präsentierte in der Ratssitzung am Dienstagabend den aktuellen Projektstand und erläuterte die nächsten Schritte.

Das Mobilitätskonzept ist mittlerweile in die fünf Handlungsfelder Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr), Kfz-Verkehr und Mobilitätsmanagement unterteilt. Diese fünf Handlungsfelder umfassen 31 Maßnahmenfelder, die wiederum rund 120 Einzelmaßnahmen enthalten. „Das ist das Fundament des gesamten Projekts“, erklärte Hölderich, der von einem „langfristigen Ziel- und Planungshorizont“ sprach.

Das sei eine gute Arbeitsgrundlage, meinte Oberbürgermeister Martin Wolff (Freie Wähler). In einem der nächsten Schritte müsse man nun schauen, „wo können wir was am besten machen“, so der OB.

Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung im Mai

Im Mai soll es nun eine detaillierte Bürgerinformation sowie eine digitale Bürgerbeteiligung geben, danach werden laut Hölderich der Maßnahmenkatalog sowie das Umsetzungskonzept fertiggestellt. In der Sitzung am 27. Juli soll der Gemeinderat dann offiziell den Startschuss für die Umsetzung des Mobilitätskonzepts geben und wenn möglich schon Vorschläge zu ersten Sofortmaßnahmen machen.

„Das Konzept ist ein Handlungs-Fahrplan, in dem wir auch Hinweise zu den Prioritäten der einzelnen Maßnahmen geben“, betonte Hölderich. Dieses Vorgehen und das vorgestellte Konzept wurden vom Gemeinderat einstimmig abgesegnet.

„Das Mobilitätskonzept ist eine hervorragende Grundlage für uns, um die Mobilität in unserer Stadt in den nächsten Jahren neu und umfassend zu gestalten“, sagte Grünen-Stadträtin Ute Kratzmeier. Für die Freien Wähler Vereinigung lobte Bernd Dirnberger die Arbeit, die hier in den vergangenen zwei Jahren geleistet wurde und betonte: „Es ist gut, dass der Gemeinderat das Mobilitätskonzept noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen kann.“

Daneben hat der Gemeinderat endgültig grünes Licht für die Beteiligung an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG gegeben. 21 der 23 anwesenden Ratsmitglieder sprachen sich dafür aus, dass sich die Große Kreisstadt zum Stichtag 1. Juli 2021 für zunächst vier Jahre an der Netze BW beteiligt. Damit bestätigte das Gremium seinen in der Sitzung am 23. Juni 2020 damals jedoch einstimmig gefassten Beschluss, sich als Kommune an der Netze BW zu beteiligen.

Ein erstes „Sparkässle“ für die Gartenschau

Die Melanchthonstadt wendet dafür die für sie höchstmögliche Beteiligungssumme, insgesamt 1.641.141 Euro, auf. Das beschert der Stadt wiederum eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 59.080 Euro. Nach Abzug unter anderem der Kapitalertragssteuer (15 Prozent) und des Solidaritätszuschlags (5,5 Prozent) bleibt unter dem Strich für die Kommune ein Netto-Ausschüttungsbetrag von 49.680 Euro pro Jahr.

Im Anlagezeitraum 2021 bis 2024 würde die Stadt durch die Beteiligung an der Netze BW demnach insgesamt 198.700 Euro erwirtschaften – und dieses Geld soll dann in die Gartenschau, die Bretten bekanntlich 2031 ausrichtet, fließen. „Das ist unser erstes Sparkässle für die Gartenschau“, betonte OB Wolff.

Nach Ablauf dieser vier Jahre steht es der Melanchthonstadt übrigens frei, ob sie sich für fünf weitere Jahre an der Netze BW beteiligt oder ob sie die Beteiligung durch Kündigung beendet. In diesem Fall würde der Großen Kreisstadt der Kommanditanteil an der Beteiligungsgesellschaft zurückübereignet.

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