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Stadtparkhalle vermietet

Warum muss die Stadt Bretten der AfD Räume zur Verfügung stellen?

Vor einer Veranstaltung mit AfD-Chefin Alice Weidel im Februar formiert sich Protest. Auch die Stadt wird kritisiert: Warum vermietet sie Räume überhaupt an die Partei?

Die Stadtparkhalle in Bretten
In der Stadtparkhalle in Bretten wird am 3. Februar die Veranstaltung der AfD mit Alice Weidel über die Bühne gehen. Foto: Julia Trauden

Kann man einer Partei die Plattform entziehen, indem man ihr einfach keine Räume mehr zur Verfügung stellt? Die Frage kommt im Zusammenhang mit der anstehenden Veranstaltung des AfD-Ortsverbands Bretten mit Alice Weidel in der Stadtparkhalle am 3. Februar auf.

„Kann mir jemand sagen, warum es der AfD erlaubt ist, öffentlichen Raum zu mieten (ich meine zu wissen, dass das in anderen Städten schon untersagt wurde)?“, schreibt jemand auf Facebook und schiebt hinterher: „Und dann wüsste ich noch gerne, ob sich die Stadt Bretten wenigstens von der Veranstaltung distanziert?“

Stadtverwaltung Bretten verweist auf Ortsrecht

Die Stadt Bretten erklärt auf Anfrage, dass die Stadtparkhalle nach Ortsrecht an Vereine, Firmen, Schulen und Parteien vermietet werde. „Aktuell gilt die AfD als Partei, die im Bundestag, im Landtag, hier im Kreistag Karlsruhe und im Gemeinderat vertreten ist. Wenn die Vermietung verweigert wird, steht der Partei der Rechtsweg offen, hierzu gibt es schon viele Verfahren.“

Würde die Stadt die Vermietung an die AfD ablehnen, könnte ein Gericht also einlenken. Wie es vor einigen Jahren etwa in München geschehen war. Die dortige Stadtverwaltung hatte Anfragen der AfD für Wahlkampfveranstaltungen in städtischen Gebäuden abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht wertete dies als Benachteiligung der AfD als Partei. Denn verboten ist sie ja nicht. Wenn dann könnte die Stadt festlegen, dass sie generell keine politischen Veranstaltungen in ihren Gebäuden zulässt – egal von welcher Partei. Es gilt also: entweder für alle erlaubt oder für keinen.

Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes

In der Fachsprache nennt man dies „Kontrahierungszwang“: Eine öffentliche Einrichtung ist verpflichtet, mit jedem einen Vertrag einzugehen, der die rechtlichen Bedingungen dafür erfüllt.

Diese Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes betrifft beispielsweise auch Verkehrsbetriebe, die grundsätzlich jeden zu den Bedingungen des öffentlichen Tarifs befördern müssen.

Für Räume, die etwa von Unternehmen oder einer Messegesellschaft vermietet werden, gelte eine andere rechtliche Einschätzung als für öffentliche Einrichtungen der Stadt, erklärt die Verwaltung. Ein Gastwirt kann zum Beispiel entscheiden, wen er bewirtet oder an wen er seinen Gastraum vermietet.

Ich hoffe, dass manchem AfD-Wähler langsam klar wird, was man von dieser Partei zu halten hat.
Martin Wolff
Oberbürgermeister Bretten

Die Stadt kann das nicht – sie kann sich aber politisch positionieren. Wie steht das Brettener Stadtoberhaupt zur aktuellen Diskussion über die AfD?

Schriftlich äußert sich Oberbürgermeister Martin Wolff (Freie Wähler), er sei erfreut über die aktuell stattfindenden, friedlichen Demonstrationen. „Gut, dass endlich die schweigende Mehrheit auf die Straße geht und sich positioniert. Ich hoffe, dass manchem AfD-Wähler langsam klar wird, was man von dieser Partei zu halten hat.“

Auch für die Veranstaltung mit Alice Weidel am 3. Februar ist eine Gegendemo im Stadtpark angekündigt. Vonseiten der SPD Bretten sind nach Angaben der Stadt circa 200 Veranstaltungsteilnehmer angemeldet worden. Andere Gruppierungen und Parteien haben bereits erklärt, dass sie sich der Demo anschließen wollen.

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