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Bewohnerparken wird deutlich teurer

Baden-Badener OB Späth will Parkgebühren für Anwohner vervierfachen

Bewohnerparkausweise in Baden-Baden sollen künftig das Vierfache kosten. Die Gebührenordnung, die einen Anstieg von 30 auf 130 Euro vorsieht, kann Oberbürgermeister Dietmar Späth allein in Kraft setzen. Der Gemeinderat ist außen vor. Warum?

Schild Bewohnerparken
Ausweise für das Bewohnerparken werden künftig deutlich teurer. Foto: Gabriele Fricke

Die Stadtverwaltung Baden-Baden will die Gebühren für das Bewohnerparken drastisch erhöhen. Parkausweise sollen ab dem 1. Januar 2024 einheitlich für alle Bewohnerparkbereiche im Stadtgebiet mit 130 Euro jährlich berechnet werden. Bislang bezahlen parkberechtigte Anwohner rund 30 Euro. Diese Gebührenerhöhung soll per Rechtsverordnung festgesetzt werden. Diese kann Oberbürgermeister Dietmar Späth (parteilos) alleine in Kraft setzen. Der Gemeinderat muss nicht gefragt werden. Über diese Vorgehensweise soll der Hauptausschuss in seiner Sitzung am Montag, 16. Oktober, 18 Uhr, von daher allenfalls informiert werden.

Über Parkierungskonzept in Baden-Baden wurde zuletzt 2019 gesprochen

Für die Inhaberinnen und Inhaber einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen (Parkausweis blau oder orange) ist eine Ermäßigung von 20 Prozent geplant. Die Gebühren für Änderung, Rückgabe und Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises sollen entsprechend geregelt werden. Der Bau- und Umlegungsausschuss sowie der Gemeinderat haben zuletzt im Jahr 2019 das Parkierungskonzept in Baden-Baden behandelt, heißt es in den Sitzungsunterlagen. „Im Zuge dessen und in den folgenden Jahren wurde vonseiten des Gremiums die Anpassung der Bewohnerparkgebühren mehrfach angesprochen und gefordert.“

1.394 Bewohnerparkausweise sind derzeit im Umlauf

Derzeit sind 1.394 Bewohnerparkausweise ausgestellt. Die Stadtverwaltung rechnet nach der Gebührenerhöhung und einer Übergangszeit mit einem Nachfragerückgang um zehn Prozent. Mit der Neukalkulation geht das Rathaus aber von Mehreinnahmen in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr aus.

In Baden-Baden gibt es zwölf Bewohnerparkgebiete mit insgesamt 890 Stellplätzen

In Baden-Baden gibt es aktuell zwölf Bewohnerparkgebiete mit insgesamt 890 Stellplätzen. Die Parkmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner des jeweiligen Quartiers wurden durch unterschiedliche Prinzipien (Trenn-, Wechsel- oder Mischprinzip) geschaffen.

Die jährliche Gebühr von maximal 30,70 Euro pro Jahr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises wurde 1993 in der Gebührenordnung des Bundes für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt und seitdem nicht mehr angepasst. Die Gebühr decke aber „weder den Verwaltungsaufwand noch die Herstellungs- und Wartungskosten öffentlicher Stellplätze“, so die Verwaltungssicht.

Neue Rechtslage ermöglicht höhere Gebühren

Mit einer neuen Rechtslage im Straßenverkehrsgesetz sei nun aber „eine kostendeckende, flexible Bepreisung des Bewohnerparkens möglich“. Demnach können die Länder die Gebühren für Bewohnerparkausweise durch eigene Gebührenordnungen anpassen. Ebenso könne die Ermächtigung durch die Länder auf Kommunen übertragen werden. Von dieser Möglichkeit hat das Land Baden-Württemberg Gebrauch gemacht.

Die Stadt Baden-Baden will nun auf diesen Zug aufspringen. Einen Höchstsatz habe das Land nicht vorgegeben, sodass die Kommunen bei der Festlegung von ortsangemessenen Gebühren nicht eingeschränkt werden. Grenzen für die Gebührenhöhe ergeben sich laut Vorlage „aus allgemeinen Grundsätzen wie dem Äquivalenzprinzip und dem allgemeinen Gleichheitssatz“.

Die neue Rechtslage erlaube es „den Kommunen, die Nutzung des öffentlichen Raums durch den ruhenden und fließenden Autoverkehr besser zu steuern sowie kostenorientiert zu wirtschaften und damit dem Klimaschutz Rechnung zu tragen“. Von einer früheren Umsetzung schon zum Jahr 2022 habe die Stadt Baden-Baden mit Blick auf zu erwartende juristische Auseinandersetzungen abgesehen. Zu diesen ist es andernorts gekommen.

Zuständig ist allein der Oberbürgermeister

Nun habe sich gezeigt, dass Stadtkreise dazu ermächtigt sind, anstelle einer Satzung entsprechende Rechtsverordnungen als Gebührenordnungen für Bewohnerparkgebühren zu erlassen. „Anders als bei Satzungen liegt die Organzuständigkeit jedoch nicht beim Gemeinderat, sondern beim Oberbürgermeister.“ Um ortsangemessene Bewohnerparkgebühren zu erheben, können neben den Kosten des Verwaltungsaufwands (Personal- und Sachkosten) auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner berücksichtigt werden. Dazu werden Bodenrichtwerte, Herstellungs- und Unterhaltungskosten sowie Kosten für die Überwachung zugrunde gelegt.

In Baden-Baden ergibt sich bei den Bewohnerparkgebieten eine Varianz von 290 bis 830 Euro. Insoweit sei die vorgesehene Jahresgebühr in Höhe von 130 Euro im Vergleich zum rechnerisch ermittelten Gesamtergebnis angemessen, so die Stadtverwaltung.

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