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Hoffnung auf Öffnung im Frühjahr

Fahrlehrer in Baden-Baden kritisieren neue Corona-Regelungen

Die Baden-Badener Fahrschulen verzichten, wie aus einer Umfrage hervorgeht, auf den erlaubten Online-Unterricht. Der Betrieb der Fahrschule „an sich“ ist untersagt. Die per Ausnahmeregelung gestattete Doppel-Fahrstunde vor der praktischen Prüfung halten die Fahrschulinhaber für unrealistisch.

Baden-Badener Fahrschulen im Corona-Lockdown: Die Inhaber verzichten auf den erlaubten Online-Unterricht und halten die per Ausnahmeregelung gestattete Doppel-Fahrstunde vor der praktischen Prüfung für unrealistisch.
Baden-Badener Fahrschulen im Corona-Lockdown: Die Inhaber verzichten auf den erlaubten Online-Unterricht und halten die per Ausnahmeregelung gestattete Doppel-Fahrstunde vor der praktischen Prüfung für unrealistisch. Foto: Swen Pförtner/dpa

In der aktuellen Corona-Verordnung des Landes hört sich manches einfacher an, als es in Wahrheit ist. Ein Beispiel dafür liefern die Regelungen für die Fahrschulen, die bis vorigen Monat unter strikten Auflagen öffnen durften. Doch seit dem 11. Januar ist Schluss. Der Betrieb „an sich“ ist untersagt.

Nicht verboten ist allerdings das virtuelle Theorielernen, sofern es entsprechende Online-Angebote gibt. Außerdem gibt es Ausnahmeregelungen für die Fahrausbildung in Theorie und Praxis (auch in Präsenz). Und zwar zu beruflichen Zwecken, also für Bus- und Lkw-Fahrer, für die Angehörigen von Hilfsorganisationen und für Prüflinge vor Abschluss ihrer praktischen Fahrerlaubnisprüfung.

Die Fahrschulen in Baden-Baden bieten derzeit aber, wie aus einer Umfrage hervorgeht, weder den „zu aufwendigen, zu kostenträchtigen und zudem zeitlich begrenzten Online-Unterricht“ noch Fahrstunden oder praktische Prüfungen an.

Kein Online-Unterricht wegen „zu vieler Vorgaben“

„Wir haben komplett geschlossen, machen wegen der zu vielen Vorgaben keinen Online-Unterricht, dürfen keine praktische Ausbildung anbieten und hoffen jetzt nur, dass wir im Februar oder März wieder öffnen dürfen“, sagt Wolfgang Niehaus, Inhaber der Fahrschule Niehaus, im Gespräch mit dieser Redaktion.

„Fahrerlaubnisprüfungen sind aufgrund einer Ausnahmeregelung zwar erlaubt und dürfen von prüfungsreifen Fahrschülern absolviert werden. Aber in der Praxis funktioniert das nicht“, erklärt Niehaus mit Hinweis darauf, dass vor der praktischen Prüfung nur eine Fahrt in Form einer 90-minütigen Doppelstunde zur Vorbereitung des Fahrschülers zulässig sei. „Und das klappt aus unserer Sicht nicht. Daher müssen die Prüflinge leider warten“, so Niehaus.

Die Prüflinge müssen leider warten.
Wolfgang Niehaus, Fahrschulinhaber

Andreas Hein, Inhaber der Fahrschule Hohenbaden, berichtet auf Anfrage, dass auch er keinen Online-Unterricht anbietet. „Meines Wissens hat der Fahrlehrerverband noch nicht seinen Segen dazu gegeben. Aber selbst wenn es erlaubt wäre, würde ich es nicht machen“, stellt Hein klar. „Die 90 Minuten, die vor der Prüfung erlaubt sind, halte ich für nicht realistisch. Das macht, soweit ich weiß, hier in Baden-Baden keine Fahrschule. Zumal die Fahrerlaubnisbehörden Kontrollen angekündigt haben und genau prüfen werden, ob die Regelung eingehalten wird. Daher lassen wir es lieber sein.“

Behörden prüfen, ob Regelung eingehalten wird

Es gebe wohl Prüfungskandidaten, die das Niveau hätten, um die praktische Prüfung zu absolvieren. Aber diese Leute seien die absolute Ausnahme. Abgesehen davon seien die Anforderungen deutlich verschärft worden. „Diese Regelungen wurden von Menschen beschlossen, die keine Ahnung haben“, moniert Hein, der inzwischen für seine Mitarbeiter zu 100 Prozent Kurzarbeit beantragt hat.

Seine Fahrlehrer sind alle zu Hause. Am meisten verwundert ihn, „dass wir bisher überhaupt arbeiten durften, und das in Zeiten, als die Lage viel schlimmer als im März und April war“. Das entbehre jeglicher Logik.

Regeln wurden von Menschen beschlossen, die keine Ahnung haben.
Andreas Hein, Fahrschulinhaber

Zu seiner eigenen Überraschung habe es in seiner Fahrschule keinen einzigen Corona-Fall gegeben. „Aber das fließt gar nicht in die Entscheidung mit ein“, sagt Hein, der jetzt darauf hofft, dass er ab März/April wieder loslegen kann. „Wir hatten bis Jahresende gerade alles aufgearbeitet. Jetzt haben wir wieder zu und alles beginnt von vorne“, bedauert er in fast wortgleichem Einklang mit Mathias Stern, dem Inhaber der Fahrschule Stern.

Online-Unterricht zu teuer und zu aufwendig

Auch er verzichtet bewusst auf das zeitlich begrenzte und mit hohen Investitionskosten verbundene Angebot eines Online-Unterrichts und listet die Gründe wie folgt auf: „Erstens weiß ich gar nicht, was mich das kosten würde. Zweitens muss man es genehmigen lassen. Drittens ist es nur schwer nachzuweisen, wer am virtuellen Unterricht tatsächlich teilnimmt. Viertens habe ich, wenn sich die Sache erledigt hat, Material, das ich nicht mehr benötige. Und fünftens bevorzuge ich einfach Präsenzunterricht.“

Unverständlich aber sei, dass der theoretische Fahrschulunterricht als Online-Angebot in den Räumen der Fahrschule mit genau der Anzahl an Personen stattfinden müsse wie im Raum zulässig sind. Wer also Filialen an mehreren Standorten betreibe, dürfe nicht alle Fahrschüler gleichzeitig unterrichten, sondern jeweils immer nur eine begrenzte Anzahl.

Auch aus Sterns Sicht kann eine Prüfungsvorbereitung mit einer Doppelstunde Fahrtraining nicht funktionieren. „Die praktische und theoretische Ausbildung müssen parallel laufen. Erst die Theorie lernen und dann acht Wochen später anfangen zu fahren – das ist aus meiner Sicht keine gute Lösung.“



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