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Verwaltungsgericht muss klären

Im Streit um Kletterverbot am Baden-Badener Battert gibt es keine einvernehmliche Lösung

Mehrere Freizeitsportverbände halten an ihrer juristischen Klage fest. Das Regierungspräsidium Karlsruhe lehnt ein Güteverfahren ab. Die Auseinandersetzung um Sperrungen am Battert in Baden-Baden spitzt sich damit weiter zu.

Am Battert in Baden-Baden ragen Felstürme in die Höhe.
Das Betreten der Badener Wand und deren Umgebung in den Baden-Badener Batterfelsen ist untersagt. Die Gegner möchten dagegen juristisch vorgehen. Foto: Bernhard Margull

Im Streit um das Kletterverbot und die weiträumigen Sperrungen am Battert in Baden-Baden lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung wohl nicht mehr vermeiden. Grund: Es wird kein von einem Richter begleitetes und moderiertes Güteverfahren geben. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat einen entsprechenden Vorschlag des Verwaltungsgerichts Karlsruhe abgelehnt.

Nach Ansicht der Oberen Naturschutzbehörde besteht keine Erfolgsaussicht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Sie sehe keine Chance, eine Regelung oder Vereinbarung zu finden, die vom angeordneten Betretungsverbot abweicht, teilt das Regierungspräsidium auf Nachfrage unserer Redaktion mit.

Die Gegner des Kletterverbots sind enttäuscht

Nur die Sperrungen seien zielführend und artenschutzrechtlich erforderlich, um den Brutplatz der Wanderfalken an der Badener Wand abzuschirmen. Für das Regierungspräsidium gibt es keine Alternative, die weniger einschränkend, aber gleich geeignet ist, um Störungen der Vögel durch Kletterer oder Wanderer zu unterbinden.

Bei den Gegnern des Kletterverbots ist die Enttäuschung groß. Der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins (DAV), dessen Sektionen Karlsruhe und Offenburg sowie die Initiative „100% Battert“ hatten sich für eine Güteverhandlung ausgesprochen.

Das ist eine vertane Chance.
Timo Braun
Sprecher der Initiative „100% Battert“

Diese vier Parteien haben beim Verwaltungsgericht Karlsruhe Klage eingereicht. Sie wollen mit diesem Schritt gegen eine Allgemeinverfügung der Stadt Baden-Baden vom Dezember 2022 vorgehen.

„Das ist eine vertane Chance“, kommentiert Timo Braun, Sprecher der Initiative „100% Battert“, die ablehnende Haltung des Regierungspräsidiums. Der DAV bedauert ebenfalls, dass die Gegenseite sich nicht bewegt. „Ein Güteverfahren wäre ein Weg gewesen, uns unter richterlicher Begleitung zu einigen“, sagt Kai Helmle, Geschäftsführer des DAV-Landesverbands.

Die Wanderfalken am Baden-Badener Battert benötigen mehr Schutz

Worum geht es in diesem Streit? Die Allgemeinverfügung der Stadt Baden-Baden verbietet das Klettern an der Badener Wand. Sie untersagt weiter, ausgewiesene Flächen wie die sogenannte Blockhalde im Umfeld des dieses Kletterfelsens zu betreten. Zudem hat das Regierungspräsidium die Felsenbrücke auf dem oberen Battert-Plateau abbauen lassen.

Die Behörde möchte mit diesen Anordnungen Wanderfalken, die an der Badener Wand brüten, besser schützen. Nach Angaben des Regierungspräsidiums ist der Bruterfolg am Battert schlechter als an anderen vergleichbaren Nistplätzen in der Region. Die Obere Naturschutzbehörde macht dafür in erster Linie Kletterer, Wanderer und Ausflügler verantwortlich.

Nachdem das Regierungspräsidium im vergangenen Jahr neun Widersprüche gegen die Allgemeinverfügung abgewiesen hatte, haben der DAV und die Initiative „100% Battert“ beschlossen, Klage einzureichen.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe regte daraufhin eine Güteverhandlung an, um den bevorstehenden Rechtsstreit einvernehmlich beizulegen. „Alle Kläger haben diesen Vorschlag positiv aufgenommen“, sagt Braun.

Helmle hat mit einer Ablehnung durch das Regierungspräsidium gerechnet. Die Behörde beharre bislang auf ihrer Position. Zudem habe sie Rückendeckung durch den Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags erhalten. Dessen Mitglieder befürworten das Vorgehen des Regierungspräsidiums.

Die Freizeitsportverbände sind bereit, die Hand zu reichen

Die Freizeitsportverbände sind Braun zufolge immer bereit gewesen, die Hand zu reichen. Das Regierungspräsidium hingegen habe die Vorschläge der Gegenseite nicht einmal ansatzweise hören wollen.

Für Braun steht fest: Ein Güteverfahren hätte ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren für beide Seiten und damit auch für den Steuerzahler abgewendet. Das wäre angesichts knapper öffentlicher Kassen ein positives Signal gewesen. „Es kommt nicht gut an, sich jeglichem Dialog zu verweigern“, ist Braun überzeugt.

Die Fronten sind klar. Jetzt schauen wir, was das Gericht sagt.
Kai Helmle
Geschäftsführer des DAV-Landesverbands

Da es keine gütliche Einigung geben wird, steht für die Freizeitsportler das weitere Vorgehen fest: „Die Fronten sind klar. Jetzt schauen wir, was das Gericht sagt“, sagt Helmle. Der DAV und die Initiative „100%Battert“ möchten an ihrer Klage festhalten.

Das Regierungspräsidium hingegen appelliert, das auf fünf Jahre angelegte Monitoring der Wanderfalken mit einer Wildtierkamera abzuwarten. Die Behörde möchte erst danach wieder verhandeln.

Sollte sich bei der Evaluation herausstellen, dass das Schutzkonzept für die Wanderfalken nicht gegriffen habe, sei es denkbar, die Allgemeinverfügung zu ändern.

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