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Ergebnis einer Anhörung

Petitionsausschuss befürwortet Kletterverbot am Baden-Badener Battert

Der Petitionsausschuss des Landtags hat entschieden: Der Kletterfelsen im Baden-Badener Battert bleibt weiter gesperrt. Was sind die Gründe dafür?

Menschen stehen vor einer Felswand.
Eine Kommission des Petitionsausschusses informiert sich Anfang Oktober am Battert über das Schutzkonzept für Wanderfalken. Foto: Michael Rudolphi

Der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags befürwortet das seit Monaten geltende ganzjährige Kletterverbot an der Badener Wand in den Baden-Badener Battertfelsen. Die Stadt Baden-Baden hatte auf Weisung des Regierungspräsidiums Karlsruhe eine Allgemeinverfügung erlassen, die neben dem Kletter- auch ein Betretungsverbot bestimmter Flächen im Umfeld der Badener Wand vorsieht.

Zudem hat das Regierungspräsidium die Felsenbrücke auf dem oberen Battertplateau abbauen lassen. Ziel dieser Regelungen ist es, an der Badener Wand brütende Wanderfalken besser zu schützen und deren Bruterfolg zu verbessern.

Kletterverbot am Battert in Baden-Baden: Petent sieht Kletterer einseitig belastet

Der Petitionsausschuss befasste sich nach einer Eingabe eines Freizeitsportverbandes mit dem Kletterverbot. Die Petition richtet sich gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums. Der Petent moniert, die Kletterer seien durch die Sperrungen einseitig belastet.

Eine Kommission des Petitionsausschusses hatte bei einem Besuch in Baden-Baden Kritiker und Befürworter des Kletterverbots angehört. Das Ergebnis der Beratungen: Der Ausschuss befürwortet die Petition nicht.

Die Sperrungen seien geeignete Schritte, um Störungen für die brütenden Wanderfalken zu reduzieren, teilt der Ausschussvorsitzende Thomas Marwein (Grüne) mit. Der Petitionsausschuss regt aber an, in vier Jahren zu evaluieren, ob sich der Bruterfolg tatsächlich verbessert haben wird.

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