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Verwaltungsgericht Karlsruhe

PFC-Untersuchung: Baden-Baden unterliegt vor Gericht im Streit um Kosten

Im Streit um die Übernahme der Kosten im mittelbadischen PFC-Skandal hat die Stadt Baden-Baden eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe erlitten.

Gesetzesbücher liegen im Verwaltungsgericht in Karlsruhe auf einem Tisch.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe monierte den Zeitpunkt, zu dem Baden-Baden die Untersuchungen anordnete. Foto: picture alliance / dpa / Archivbild

Im Streit um Kosten von fast einer Viertelmillion Euro für PFC-Untersuchungen hat die Stadt Baden-Baden vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Niederlage erlitten. Die Kommune habe selbst mit den Maßnahmen Ende 2016 begonnen, als Fristen für die verursachende Firma noch nicht abgelaufen gewesen seien, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Zu dem Zeitpunkt sei noch nicht klar gewesen, dass das Unternehmen die Untersuchungen nicht selbst durchführen lassen würde. Ob die Stadt das Urteil vom 26. Oktober hinnimmt oder beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Berufung einlegt, konnte ein Sprecher zunächst nicht sagen.

Das Verfahren ist nur eine Facette in einem Umweltskandal, der Mittelbaden seit Jahren bewegt. Die betroffene Firma soll bis Ende 2008 PFC-verseuchten Kompost auf Felder vor allem in Baden-Baden und dem Kreis Rastatt gebracht haben. Die Schadstoffe gelangten auch ins Grundwasser. PFC steht für per- und polyfluorierte Chemikalien, die gesundheitsschädlich und in der Natur kaum abbaubar sind.

Im aktuellen Fall hatte die Stadt Baden-Baden die Betreiberin von Kompostwerken 2016 mit unterschiedlichen Fristen zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet, um unter anderem die Grundwasserbelastung zu überwachen. Zudem drohte die Stadt laut dem Gericht an, die Maßnahmen nach Verstreichen einer Frist auf ihre Kosten durchführen zu lassen – was dann auch passiert. Die Kosten in Höhe von rund 245 000 Euro legte die Stadt der Firma auf, die dagegen vor Gericht vorging.

Dass die Stadt die Untersuchungen anordnete, beanstandete die sechste Kammer nicht. Die Klägerin sei nach wie vor als Verursacherin der PFC-Belastung im Bereich des Stadtteils Sandweier anzusehen.

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