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Pfadfinder-Prozess in Baden-Baden

Mehr Fragen als Antworten im Vergewaltigungs-Prozess gegen den Ex-Pfadfinderleiter Dieter K.

Ein ehemaliger Pfadfinderleiter ist angeklagt, mehrere Jungs zur Vergewaltigung eines kleinen Mädchens genötigt zu haben. Doch was wie ein klarer Fall schien, wirft immer mehr Fragezeichen auf.

Ein ehrenwertes Haus: Im untersten Stockwerk dieses Haus in der Scheibenstraße 12 in Baden-Baden treffen sich seit über 30 Jahren die Pfadfinder. Hier soll auch die Vergewaltigung stattgefunden haben, für die der ehemalige Pfadfinderleiter Dieter K. gerade vor Gericht steht.
Ein ehrenwertes Haus: Im untersten Stockwerk dieses Haus in der Scheibenstraße 12 in Baden-Baden treffen sich seit über 30 Jahren die Pfadfinder. Hier soll auch die Vergewaltigung stattgefunden haben, für die der ehemalige Pfadfinderleiter Dieter K. gerade vor Gericht steht. Foto: Hans-Jürgen Collet

Der Fall schien klar, die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ließ für Laien wenig Raum für Zweifel: Ein Pfadfinderleiter, ein einschlägig bekannter zumal, soll Jungs aus seiner Gruppe zur Vergewaltigung eines kleinen Mädchens genötigt und seine Schützlinge dann mit einem Pfadfinderehrenwort zum Schweigen gebracht haben – das klang wie ein wohlbekanntes Drehbuch.

Als die Verhandlung gegen den ehemaligen Pfadfinderleiter Dieter K. Ende September vor dem Landgericht in Baden-Baden begann, hatten Beobachter mit einem kurzen Prozess gerechnet.

Pfadfinder-Prozess dauert schon sechs Wochen statt drei Tage

Sechs Wochen sind seitdem vergangen. Statt eindeutige Antworten zu liefern, wirft der Prozess aber mehr und mehr Fragen auf.

Auf Antrag des Verteidigers wurde am Mittwoch deshalb die Kriminalkommissarin noch einmal gehört, die das mutmaßliche Opfer im Sommer 2018 erstmals vernommen hatte. Damals war die heute 44-Jährige zur Polizei gegangen, um eine Vergewaltigung anzuzeigen, die laut ihrer Aussage vor über 30 Jahren stattgefunden hat.

Vor Gericht wiederholte die Polizeibeamtin, was sie schon in ihrer ersten Zeugenaussage gesagt hatte. Sie bestätigte, dass die Frau, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt, ihr gegenüber von Pfadfinderschwüren gesprochen hatte.

Diese Aussagen, so die Zeugin, hätten allerdings auch allgemeiner Natur sein können. Genauer nachgefragt habe sie nicht. „Es ist ja nicht verboten, dass man bei den Pfadfindern schwört.“ Mit Spannung wird nun der 10. Dezember erwartet. Dann wird sich ein Gutachter zur Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers äußern.

Hinweis der Redaktion

In einer früheren Version dieses Artikels war ein Foto von Mitgliedern eines Pfadfinder-Stammes abgebildet, das als Symbolbild dienen sollte. Zwischen dem Gerichtsprozess und dem Stamm bestand kein Zusammenhang. Um Missverständnisse zu vermeiden, haben wir das Foto entfernt.

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